Zum Inhalt springen

V-06 \\ Neue Mobilitätsdienstleistungen sinnvoll in den ÖPNV integrieren

Laufende Nummer: V-6

Handlungsfeld: Verkehr

Einzelmaßnahme: Neue Mobilitätsdienstleistungen sinnvoll in den ÖPNV integrieren

 

1.    Kurzbeschreibung:

Digitale Bedarfsverkehre wie Rufbusse oder Ridesharing-Dienste und Fahrzeug-Sharing-Systeme können in Gebieten, die nicht innerhalb der Erschließungsstandards des Nahverkehrsplans bedient werden, eine sinnvolle und kurzfristig realisierbare Ergänzung des ÖPNV darstellen (“erste und letzte Meile”) und damit eine Alternative zum motorisierten Individualverkehr bieten.

 

V-6a Fahrzeug-Sharing mit den ÖPNV verknüpfen:

In den vergangenen Jahren haben sich neue, privatwirtschaftlich betriebene Fahrzeug-Verleihsysteme in Berlin etabliert. Das Spektrum der angebotenen Fahrzeuge reicht von Kleinstfahrzeugen bis hin zu Kleintransportern. Die Geschäftsgebiete sind bislang vor allem auf den inneren S-Bahn-Ring begrenzt, wo bereits ein hoher Versorgungsstandard mit Mobilitätsangeboten besteht. Das Land Berlin wirkt darauf hin, dass die gewerblichen Anbieter von geteilten Fahrzeugen ihre Geschäftsgebiete auch auf Stadtteile außerhalb des S-Bahn Rings ausweiten. Dabei wird zudem geprüft, wie die kombinierte Nutzung geteilter Fahrzeuge mit dem ÖPNV gefördert werden kann.

Das Land Berlin wirkt darauf hin, dass Betreiber nur noch Elektrofahrzeuge anbieten. Um das ‘wilde’ Abstellen von geteilten Fahrzeugen auf Geh- und Radwegen zu vermeiden, weisen die Bezirke bzw. die für Hauptverkehrsstraßen zuständige Senatsverwaltung verpflichtend zu nutzende Park- und Rückgabezonen auf Pkw-Stellplätzen aus.  

 

V-6b Digitale Bedarfsverkehre als Ergänzung des ÖPNV-Angebots:

Digitale Bedarfsverkehre werden perspektivisch in das bestehende ÖPNV-Angebot organisatorisch und tariflich integriert. Dazu unterstützt das Land Berlin Pilotvorhaben, in denen geprüft wird, wie digitale Bedarfsverkehre planvoll in Außenbezirken eingesetzt und in das ÖPNV-Tarifsystem eingebunden werden können. Dabei werden Auswirkungen des Angebots auf das bestehende ÖPNV-Angebot untersucht. Die Beförderungsleistung soll mit lokal emissionsfreien Fahrzeugen erbracht werden. Dazu legt die zuständige Senatsverwaltung Anforderungen hinsichtlich der zu verwendenden Fahrzeuge, des Bediengebiets, der Bedienzeiten, sowie des Tarifs fest.

 

Geeignete Indikatoren für die Wirkungsabschätzung dieser Maßnahme sind der Umfang der Nutzung neuer Mobilitätsangebote sowie die Anzahl betriebener Mobilstationen.

 

2.    Akteurinnen und Akteure:

  • Die für den Verkehr zuständige Senatsverwaltung
  • BVG
  • Privatwirtschaftliche Anbieter von Mobilitätsdienstleistungen und geteilten Fahrzeugen

 

3.    Zielgruppe:

  • Alle Berliner*innen, Besucher*innen und Pendler*innen
Referenznr.: 2022-13774

Kommentare