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E-20 \\ Power-to-Heat: Umlagen und Abgaben flexibilisieren

Laufende Nummer: E-20

Handlungsfeld: Energie

Einzelmaßnahme: Power-to-Heat: Umlagen und Abgaben flexibilisieren

 

1.    Kurzbeschreibung:

Power-to-Heat (PtH) beschreibt die Verknüpfung von Wärme- und Stromsektor über die Verwendung elektrischer Energie zur Wärmeerzeugung. PtH stellt somit einen Baustein der Sektorkopplung dar, durch welchen erneuerbare Energien dazu beitragen können, den Wärmesektor zu dekarbonisieren. Dies kann beispielsweise durch großtechnische Durchlauferhitzer, aber auch durch Wärmepumpen erfolgen.

PtH-Anlagen können sowohl für einzelne Gebäude als auch zur Fernwärmeerzeugung für die Versorgung von großen Gebäudegruppen, Quartieren oder ganzen Stadtteilen eingesetzt werden. Sie tragen gleichzeitig zu einer verstärkten Systemintegration erneuerbaren Stroms bei, der ansonsten in Zeiten von Überschüssen im Netz abgeregelt werden müsste (netzdienlicher Strombezug). Allerdings verhindern die aktuellen ökonomischen und regulatorischen Rahmenbedingungen eine weitläufige Nutzung von PtH, was sich in der niedrigen Zahl bisher installierter Anlagen niederschlägt.

Der Senat setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Absenkung aller wettbewerbsverzerrenden Bestandteile im Strompreis im Falle von PtH-Nutzung ein. Dies betrifft insbesondere eine Reduzierung der Stromsteuer auf den EU-rechtlich zulässigen Mindestwert und eine Befreiung bzw. Reduzierung von Letztverbraucherabgaben (z.B. Netznutzungsgebühren) für Zeiten des netzdienlichen Strombezugs. Erreicht werden soll mit dieser Maßnahme, dass die Marktbedingungen für strombasierte Wärmeerzeugung im Umsetzungszeitraum des BEK verbessert werden.

Als Indikator für den Wirkungserfolg dienen die Anzahl und Leistung neu installierter Klein- und Großwärmepumpen sowie anderer PtH-Anlagen innerhalb der BEK-Laufzeit.

 

2.    Akteur*innen:

  • Die für Energie und für Klimaschutz zuständigen Senatsverwaltungen
  • Für Energie und Klimaschutz zuständige Ministerien anderer Bundesländer
  • Das für Klimaschutz und Energie zuständige Bundesministerium

 

3.    Zielgruppe:

  • Fern- und Nahwärmeversorger
  • Erzeuger von EE-Strom
  • Wärmeverbraucher
Referenznr.: 2022-13746

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