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E-14 \\ Abwärmepotenziale erschließen

Laufende Nummer: E-14

Handlungsfeld: Energie

Einzelmaßnahme: Abwärmepotenziale erschließen

 

1.    Kurzbeschreibung:

In der Stadt wird an vielen Stellen Wärme ungenutzt in die Umgebung abgegeben. Dazu zählt Wärme aus Rauchgaskondensation, Abwasserkanälen, Rechenzentren oder Kälte- bzw. Klimaanlagen. In Kombination mit Wärmepumpen, dem Fernwärmenetz und Niedertemperaturnetzen kann diese Wärme sinnvoll genutzt werden. Mit der Novelle des Berliner Energiewendegesetzes (EWG) wurde beschlossen, dass Abwärmepotenziale in einer zentralen Datenbank (Wärmekataster, § 21a) erfasst werden. Diese sollen in anonymisierter Form veröffentlicht werden, um die Planung von Anlagen zur Nutzung der Abwärme zu unterstützen. Der Senat greift zudem die Ergebnisse des Forschungsprojektes "Urbane Wärmewende" auf und treibt die Abwärmenutzung wie folgt voran:

 

a.)   Pilotprojekte

Für die verschiedenen Arten der Abwärmenutzung sollen weitere beispielhafte Projekte initiiert werden, die als Blaupause für die Anwendung in der Stadt dienen können. Erfahrungen aus Bestandsanlagen, wie der Abwärmenutzung aus den Brennöfen der Königlichen Porzellanmanufaktur, können bei der Entwicklung helfen. Dabei sind sowohl Konzepte zur Eigen- oder Quartiersnutzung als auch die Einbindung in Fernwärmenetze zu untersuchen.

 

b.)   Information und Kommunikation

Die Berliner Wasserbetriebe erarbeiten bereits einen Leitfaden zur Nutzung von Abwasserwärme. Auch für die Nutzung anderer Abwärmequellen sollen Leitfäden eine einheitliche Herangehensweise ermöglichen. Sie enthalten eine umfassende Darstellung der Systematik, nennen Beispiele von potenziellen Unternehmen und typischen Abnehmern und geben Einschätzungen zur technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit. So können z.B. in Zusammenarbeit mit den Wärmenetzbetreibern Ratgeber zur Einbindung von Klimakälteanlagen entstehen. Des Weiteren werden Informations- und Austauschplattformen für interessierte Lieferanten und Abnehmer gegründet.

 

c.)   Fördermaßnahmen

Um sozialverträgliche Wärmepreise abzusichern, ist zu prüfen, inwieweit der bestehende Förderkatalog über Programme des Landes ergänzt werden kann, die speziell auf eine gesteigerte Nutzung von Abwärmequellen abzielen.

 

d.) Nutzungspflicht

Wenn die Reduktionswirkung für Emissionen in Pilotprojekten belegt wird, kann das Instrument der Rechtsverordnung zur Anschlusspflicht nach § 26 EWG z.B. für die Abwärme von Kälteanlagen greifen, um so den Anschlussgrad zu erhöhen und die Errichtung und den Betrieb von Niedertemperaturnetzen anzukurbeln.

Kurzfristig sind geringfügige CO2-Einsparung durch Pilotprojekte zu erwarten. Durch ein Roll-out von Maßnahmen sind längerfristig Einsparungen in relevanten Größenordnungen möglich. Für die Wirkungskontrolle dieser Maßnahme wird die Nutzung von Abwärme in Nah- und Fernwärmenetzen erfasst.

 

2.    Akteur*innen:

  • Die für Klimaschutz zuständige Senatsverwaltung
  • Energieversorgungsunternehmen
  • Wissenschaft und Forschung

 

3.    Zielgruppe:

  • Wärmenetzbetreiber*innen
  • Energieversorgungsunternehmen
  • Eigentümer*innen
  • Investor*innen
  • Quartiersakteur*innen
  • Projektentwickler*innen und Planer*innen
Referenznr.: 2022-13744

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