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E-13 \\ Verdichtung und Erweiterung Wärmenetze

Laufende Nummer: E-13

Handlungsfeld: Energie

Einzelmaßnahme: Verdichtung und Erweiterung Wärmenetze

 

1.    Kurzbeschreibung:

Berlin zeichnet sich durch mehrere große Fernwärmenetze, aber auch viele kleinere Quartiers- und Nahwärmenetze aus, deren Relevanz in den letzten Jahren in Quartiersentwicklungen verdeutlicht wurde. Das novellierte Berliner Energiewendegesetz (EWG), das 2021 verabschiedet wurde, hat die Weichen für eine klimaneutrale Fernwärmeversorgung gestellt, indem konkrete Schritte zur Regulierung der allgemeinen Wärmeversorgungsnetze und zur Einbindung von erneuerbaren Energien verankert wurden. Der Senat wird seiner Vorbildfunktion nachkommen und Fern- und Nahwärme in öffentlichen Gebäuden vorrangig einsetzen, wenn diese im Vergleich zu dezentralen Lösungen zu höheren CO2-Einsparungen führen.

Die Effizienz der Wärmeerzeugung in Kraftwerken hängt u.a. von der Rücklauftemperatur des Wärmenetzes ab – je niedriger desto besser. Verwendet man in Gebäuden, deren Heizsysteme für niedrige Temperaturen geeignet sind, den Netzrücklauf zur Beheizung, wird dieser weiter abgekühlt. Daher wird der Senat in Zusammenarbeit mit den Wärmeversorgern prüfen, wie ein vermehrter Einsatz der Rücklaufnutzung motiviert werden kann.

Die Verdichtung und Erweiterung der Wärmenetze werden jedoch auch stark durch Wechselwirkungen mit folgenden Maßnahmen vorangetrieben:

  • Quartierskonzepte (G-1) Bei der Erarbeitung von Konzepten für weitere Quartiere (s.a. G-1) werden Wärmenetze weiterhin eine zentrale Rolle spielen. In Quartieren bietet sich eine Chance Wärmenetze zu erweitern, indem sie entweder an bestehende Netze angeschlossen oder über eigene Nahwärmenetze versorgt werden.  
  • Räumliche Wärmeplanung (G-22) Die Identifizierung von geeigneten Gebieten für die Erweiterung der Wärmenetze und die Ausweisung von Flächen für innovative, erneuerbare Energieinfrastrukturen und Industrie und Gewerbe mit relevanten Abwärmemengen soll zukünftig in Rahmen der Wärmeplanung unter Einbindung der Wärmeversorger stattfinden.  
  • Beschränkung der Verbrennung von fossilen Brennstoffen (G-27) Ein Verbrennungsverbot von fossilen Brennstoffen in der dezentralen Wärmeerzeugung kann in Gebieten mit Wärmenetzen den Anschlussgrad erhöhen.  Bedingung dafür sind eine Reduktion der CO2-Emissionen, die soziale Verträglichkeit und die Wirtschaftlichkeit des Wärmebezugs.  
  • Erschließung der Abwärmepotenziale (E-14) Durch die Verbesserung der Abwärmenutzung und durch den Aufbau von Niedertemperaturnetzen werden Wärmenetze erweitert.  

Unmittelbar lassen sich aus den Maßnahmen keine CO2-Einsparungen ableiten. Alle Maßnahmen zielen jedoch auch darauf ab, den Anschlussgrad an Fern- und Nahwärmenetze zu erhöhen. Da über diese gleichzeitig für eine große Anzahl von Nutzern die Wärmeerzeugung beeinflusst werden kann, ist das Potenzial für Reduktionen grundsätzlich hoch. Als Indikatoren für die Wirkungskontrolle dienen die jährlichen Netzerweiterungen sowie der Zuwachs an Gebäuden, die mit Fern- oder Nahwärme versorgt werden.

 

2.    Akteur*innen:

  •  Die für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, für Klimaschutz und für Energie zuständigen Senatsverwaltungen
  • EVU
  • Quartiersakteur*innen

 

3.    Zielgruppe:

  • Wärmenetzbetreiber*innen
  • Energieversorgungsunternehmen
  • Eigentümer*innen
  • Quartiersakteur*innen
  • Projektentwickler*innen und Planer*innen
Referenznr.: 2022-13743

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