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E-04 \\ Masterplan Solarcity

Laufende Nummer: E-4

Handlungsfeld: Energie

Einzelmaßnahme: Masterplan Solarcity

 

1. Kurzbeschreibung:

Der Masterplan Solarcity beschreibt das Potenzial der Solarenergie in Berlin und zahlreiche Maßnahmen für den Ausbaupfad bis 2050. Im Rahmen der Weiterentwicklung des BEK ist der Masterplan zeitlich anzupassen, fortzuführen bzw. zu erweitern. Durch die Umsetzung der nachfolgenden Maßnahmen bis 2026 werden sich die Emissionseinsparungen auf mittlerem Niveau bewegen, da erst in den Folgejahren der Solarausbau deutlich stärker an Fahrt gewinnen und emissionsfreier Strom erzeugt werden wird.

 

a. Potenzialerweiterung und Flächenidentifizierung

Um den Anteil erneuerbarer Energien bzw. Solarstrom zu erhöhen, müssen neue oder zusätzliche Potenziale erschlossen werden. So sind verstärkt Verkehrs- und Betriebsflächen in den Ausbaupfad zu integrieren. Vor allem bei Parkplätzen und Parkhäusern lassen sich diese gut mit einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge koppeln. Im Umfeld von S- und U-Bahnstationen bestehen häufig gut nutzbare Flächen – optional besteht auch die Möglichkeit einer Kopplung mit Strombedarfen des ÖPNV.

 

b. Hemmnisse beim Denkmalschutz abbauen

Neben der Potenzialerweiterung durch Integration von Verkehrsflächen sollten auch Dachflächen auf denkmalgeschützten Gebäuden Berücksichtigung finden. Für die Umsetzung von Projekten zur Solarenergiegewinnung sind hierzu Lösungen und Vermittlungen zu finden, um Vorbehalte von Seiten der Bau- bzw. Denkmalschutzbehörden aufzulösen.

 

c. Informations- und Beratungsleistungen ausbauen

Für eine stärkere Sensibilisierung und Motivation der Öffentlichkeit sind, auch vor dem Hintergrund der Solarpflicht durch das Solargesetz Berlin, die Informations- sowie die Öffentlichkeitsarbeit auszubauen. Beratungskapazitäten sind entsprechend den steigenden Bedarfen auszubauen, um private wie auch unternehmerisch Interessierte umsetzungsorientiert zu unterstützen. Synergieeffekte entstehen dabei durch die Zusammenarbeit mit dem Bauinfozentrum (G-16) durch eine gemeinsame und gesamtheitliche Beratung.

 

d. Weiterentwicklung von Fördermaßnahmen

Zur Stärkung des Solarausbaus sind die Fördermaßnahmen weiterzuentwickeln. Neben der Fortführung und Integration des Programms „SolarspeicherPLUS“ sollten auch ergänzende Förderaspekte berücksichtigt werden, die eine technische Verknüpfung zum Direktverbrauch oder eine Sektorenkopplung ermöglichen. Hierzu gehören z.B. die Modernisierung veralteter Elektroinstallationen für Direktstromverbrauch/Mieterstrom sowie die Kombinationen mit Ladeinfrastruktur (E-Mobilität) und Wärmepumpen.

 

e. Gründach und PV zusammenbringen

Auch für die Kombination von Gründach und Solaranlagen sind die Förderrichtlinien weiterzuentwickeln. Bisher sind in diesem Zusammenhang zwar Solaranlagen erwünscht, eine Förderung ist jedoch ausgeschlossen. Hier sollten insbesondere die Zusatzkosten der Solaranlage (z.B. erhöhte Aufständerung oder Dachdurchdringung) in die Förderung integriert werden.

 

f. Fachkräftemangel

Für einen erfolgreichen Ausbau der Solarenergie ist die Verfügbarkeit von Fachkräften ein wesentlicher Faktor. Bisher ist der „Solarteur“ ein Handwerker, der verschiedene Gewerke umfasst und kein eigenständiger Ausbildungsberuf. Dies soll sich ändern und ein neuer Ausbildungsberuf geschaffen werden. Des Weiteren sind Planer und Architekten für die Integration von Solarenergie in Entwurf und Planung von Gebäuden zu qualifizieren.

Diese Maßnahme geht mit W-11, der Qualifizierungsoffensive (Bau-)Handwerk für energetische Gebäudesanierung, einher.

 

g. PV-Mieterstrom stärker fördern

PV-Mieterstromprojekte (PV-Kundenanlagen) scheitern derzeit an einer Reihe von Hürden, dazu gehören die Anschlussquoten (d.h. die Mieter*innen, die sich dazu entschließen, Strom vom eigenen Dach abzunehmen) und die Anschlussbegrenzungen für PV-Kundenanlagen, die auf Bundesebene festgelegt werden. Die Rahmenbedingungen für Mieterstrom sind auf der Bundesebene zu verbessern. Dies ist durch eine (erneute) Bundesratsinitiative des Landes zu erwirken.

Die Maßnahmen des Masterplan SolarCity zeigen längerfristige Effekte hinsichtlich der CO2-Reduktion bei der Strombereitstellung. Wesentlicher Faktor hierbei ist, dass der Ausbau von PV-Anlagen beschleunigt wird. Als wesentlicher Indikator für die Wirkungskontrolle dieser Maßnahme dient deshalb die pro Jahr neu installierte PV-Kapazität.

 

2. Akteur*innen:

  • Die für Energie, für Klimaschutz, Verkehr und für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zuständige Senatsverwaltungen
  • Landesdenkmalamt und die für Denkschutz zuständigen Ämter in den Bezirken
  • Handwerkskammer
  • IHK
  • BVG und S-Bahn

 

3. Zielgruppe:

  • Gewerbetreibende und Industrieunternehmen
  • Wohnungseigentümer*innen und Mieter*innen
  • Bundesrat und dessen Ausschüsse sowie Arbeitsgruppen der Länder
  • Wohnungsunternehmen
  • Baugemeinschaften und Baugruppen
  • Energieversorgungsunternehmen

 

Referenznr.: 2022-13737

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