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1. Baurechtsschaffung mittels entsprechender verbindlicher Bauleitplanung

„Grundsätzlich soll, wie bereits im Hochhausleitbild für Berlin formuliert, die Baurechtschaffung für Hochhausvorhaben durch die Aufstellung eines entsprechenden, vorzugsweise vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, vorausgesetzt werden. Die Festsetzung des Bebauungsplanes ist bei Schaffung von Wohnraum an das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung gebunden.“

… das heißt: Für die Planung eines Hochhauses soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Wenn Wohnraum geschaffen wird, muss das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung angewendet werden, bei dem 30% sozialer Wohnraum gesichert werden soll. Es bestehen insbesondere Handlungsbedarfe hinsichtlich der Freiräume und dem ruhenden Verkehr. Diese sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen für Hochhausprojekte besonders zu berücksichtigen aufgrund ihrer größeren Auswirkungen auf die Nachbarschaft.

Referenznr.: 2021-10606

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