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G.3 Einrichtung eines Verfügungsfonds

Steuerung und Partizipation

Mit der Einrichtung eines Verfügungsfonds stehen Mittel zur flexiblen Umsetzung "eigener" Projekte durch aktive Personen im Gebiet zur Verfügung. Dadurch sollen das private Engagement der Bewohnerinnen und Bewohner als auch der Akteure vor Ort gefördert und Kooperationen unterschiedlicher Akteure untereinander gestärkt werden. 

Referenznr.: 2020-06901

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