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5. LLBB-Entwurf Instrument: Beteiligungskonzept (Stand 13.02.2019)

Das Beteiligungskonzept stellt die verbindliche Grundlage für wesentliche Punkte der Gestaltung und Vorgehensweise eines Beteiligungsverfahrens für alle Akteurinnen und Akteure dar.

Die Verantwortung für die Erstellung eines Beteiligungskonzepts liegt bei der für das Vorhaben zuständigen Verwaltung. Der Entwurf des Beteiligungskonzepts ist zu Beginn des Planverfahrens mit Bürgerinnen und Bürgern der definierten Zielgruppe zu beraten und anschließend zu veröffentlichen. Bei Vorhaben von zentraler Bedeutung ist das Beteiligungskonzept mit einem projektbegleitenden Gremium partizipativ zu erarbeiten.

Falls während des Planungsprozesses neue Erkenntnisse oder veränderte Rahmenbedingungen auftreten, können Anpassungen am Beteiligungskonzept in Kooperation mit allen beteiligten Akteurinnen und Akteuren vorgenommen werden.

 

Ein Beteiligungskonzept ist individuell und verhältnismäßig für jedes Vorhaben zu erstellen und umfasst Aussagen zu folgenden Punkten:

  • Kurzbeschreibung des Vorhabens und der Entscheidungsspielräume
  • Ziele des Beteiligungsverfahrens
  • Zielgruppe, Ansprache und Öffentlichkeitsarbeit
  • Ablaufschema des Planungs- und Beteiligungsprozesses (Darstellung der Planungs-, Beteiligungs- und Entscheidungsphasen)
  • Umgang mit selbstorganisierter Beteiligung
  • Rollen- und Zuständigkeitsverteilung
  • Beteiligungsmethoden und mögliche Varianten, Verhältnis von Online- zu Vor-Ort-Beteiligung
  • Form der Dokumentation der Ergebnisse der Beteiligung und Rechenschaft über ggf. Nicht-Berücksichtigung von Empfehlungen und Wünschen der Bürgerinnen und Bürger
  • Bei Vorhaben von zentraler Bedeutung: Form der Evaluation des Beteiligungsverfahrens
Referenznr.: 2019-04213

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