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4. LLBB-Entwurf Instrument: Beteiligungsbeirat (Stand 13.02.2019)

Der Beirat soll sich als Gremium fortlaufend über die Erfahrungen mit der Umsetzung der Leitlinien austauschen, bei Bedarf Empfehlungen zur Beteiligung bei geplanten oder laufenden Vorhaben geben und die Weiterentwicklung der Leitlinien begleitend beraten. Der Beirat trägt im Zusammenwirken mit der Anlaufstelle und den weiteren Instrumenten zur praktischen Anwendung der Grundsätze bei Prozessen und Projekten der räumlichen Stadtentwicklung bei.

 

Zusammensetzung

Der Beirat soll so zusammengesetzt sein, dass verschiedene Perspektiven, die bei Beteiligung an Projekten und Prozessen der räumlichen Stadtentwicklung wichtig sind, zusammengeführt und bei der Beratung innerhalb des Gremiums berücksichtigt werden können. Gleichzeitig soll er mit der Anzahl seiner Mitglieder als Gremium arbeitsfähig sein. Es wird daher eine Größe von 24 Personen vorgesehen. Für die Zusammensetzung des Beirats wird vorgeschlagen:

  • Verwaltung: Sechs Mitglieder werden aus der Verwaltung besetzt, d.h. aus Senatskanzlei, betroffenen Senatsverwaltungen und Bezirken.
  • Politik: Vier Mitglieder sollen durch Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der verschiedenen Fraktionen des Berliner Abgeordnetenhauses besetzt werden.
  • Bürgerschaft: Bürgerinnen und Bürger können sich nach breiter öffentlicher Bekanntmachung für acht Sitze im Beirat bewerben. Aus den Bewerberinnen und Bewerbern wird eine quotierte Zufallsauswahl, mindestens nach den Kriterien Geschlecht, Alter und verschiedenen Bezirken als Wohnort (ggfs. weitere Kriterien), vorgenommen.
  • Organisierte Interessenvertretungen: Sechs Plätze im Beirat sind für aktive Initiativen, Vereine und Verbände reserviert, die im Bereich der Stadtentwicklung tätig sind. Dabei soll aus den verschiedenen Clustern “Wirtschaft“, „Soziales“, „Zivilgesellschaft“, „Fachöffentlichkeit“, „Menschen mit Behinderung“ und „Organisation von Migrantinnen und Migranten“ jeweils eine Vertretererin bzw. Vertreter einen Sitz im Beirat erhalten. Interessierte Organisationen können sich für einen Sitz im Beirat bewerben. Bei mehr als sechs Bewerbungen findet eine Zufallsauswahl statt.

Darüber hinaus nehmen an den Sitzungen (ohne Stimmrecht) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anlaufstelle für Beteiligung teil.

 

Aufgaben

  • Grundsätze: Beratung über entstehende Fragen bei der Umsetzung der Grundsätze für Beteiligung.
  • Vorhabenliste: Beratung und Entwicklung von Lösungsvorschlägen über Fragen, die in Zusammenhang mit der Vorhabenliste entstehen (Auslegung von Vorhaben, Verständlichkeit der Beschreibungen etc.).
  • Anregung von Beteiligung: Werden von Bürgerinnen und Bürgern Beteiligungsverfahren auf Landesebene angeregt, gibt der Beirat eine Empfehlung ab, ob Beteiligung durchgeführt werden soll oder nicht.
  • Beteiligungskonzept: Bei ausgewählten Fällen kann sich der Beirat näher mit der Beteiligung bei einzelnen Vorhaben beschäftigen und Vorschläge zur Ausgestaltung des Beteiligungskonzeptes machen.
  • Projektbeiräte: Für einzelne Vorhaben kann der Beirat vorschlagen, einen Projektbeirat einzusetzen. Damit kann der Beirat entlastet und die Begleitung von komplexeren Verfahren gewährleistet werden.
  • Evaluation der Leitlinien: In regelmäßigen Abständen soll unter Mitwirkung des Beirates und der Öffentlichkeit eine Bilanz über die Umsetzung der Leitlinien gezogen werden. Die Evaluation soll durch externe Evaluatoren erfolgen. Der Beirat erarbeitet auf Grundlage der externen Evaluation Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Leitlinien.

 

Arbeitsweise

  • Geschäftsordnung: Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung.
  • Einberufung: Der Beirat wird durch die Senatskanzlei und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen einberufen.
  • Koordination: Der Beirat kann für die eigene Koordination eine Sprecherin/einen Sprecher bzw. ein Team wählen.
  • Treffen: Die Arbeitstreffen des Beirates finden in einem regelmäßigen Rhythmus (z. B. einmal im Quartal) statt. Bei Bedarf können außerordentliche Sitzungen einberufen werden.
  • Beschlüsse: Der Beirat kann Beschlüsse fällen, die einen empfehlenden Charakter haben. Dabei wird eine einvernehmliche Einigung angestrebt. Ist dies nicht möglich, gilt das Prinzip der einfachen Mehrheit.
  • Begleitung durch Anlaufstelle: Die Anlaufstelle für Beteiligung begleitet die Sitzungen des Beirats (Vorbereitung Tagesordnung, Protokoll), sorgt für den Informationsfluss zu den Stellen, die für die verschiedenen Instrumente zuständig sind und damit auch für die Weiterleitung der Ergebnisse.
  • Protokolle: Die Protokolle des Beirates sind öffentlich zugänglich.
  • Amtszeit: Nach mindestens 2, maximal 3 Jahren werden die Mitglieder des Beirats neu berufen.
  • Einbeziehen der Öffentlichkeit: Jede zweite Sitzung des Beirats findet öffentlich statt. Auf den öffentlichen Sitzungen sollen sich in einem dafür vorzusehenden Zeitrahmen auch Personen mit Wortbeiträgen beteiligen können, die nicht Mitglieder des Beirats sind.
Referenznr.: 2019-04212

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