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2. LLBB-Entwurf Instrument: Vorhabenliste (Stand 13.02.2019)

Die Bürgerinnen und Bürger Berlins werden durch eine Vorhabenliste frühzeitig und verständlich über laufende und zukünftige Projekte und Vorhaben der (räumlichen) Planung informiert. Dies betrifft Vorhaben der Senatsverwaltungen. Die Vorhabenliste wird offen sein, um auch Vorhaben der Bezirke mit aufzuführen.

Die Informationen zu den Vorhaben sollen möglichst frühzeitig bereitgestellt werden.

Die Vorhabenliste wird zentral geführt. Die zuständigen Fachabteilungen der Senatsverwaltungen und ggf. die Bezirke leiten ihre Vorhabenbeschreibungen an diese Stelle weiter und sind auch verantwortlich dafür, die Angaben in der Vorhabenbeschreibung regelmäßig zu aktualisieren bzw. die Aktualisierung an die Stelle weiterzuleiten.

Die zuständigen Fachabteilungen können sich bei der Erstellung ihrer Vorhabenbeschreibung durch die zentrale Anlaufstelle beraten lassen.

In der Vorhabenliste werden alle Vorhaben der Senatsverwaltungen aufgeführt, die ein oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllen. Vorhaben der Bezirke, die Vorhabenlisten haben, sollen entsprechend den dort geltenden Kriterien aufgenommen werden:

  • Bürgerbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben
  • Einwohnerinnen und Einwohner haben Interesse an einem Vorhaben. Dabei soll das gemeinwohlorientierte Interesse im Vordergrund stehen.
  • Einwohnerinnen und Einwohner sind von einem Vorhaben betroffen.
  • Symbolcharakter des Vorhabens für die gesamte Stadt oder einen Bezirk
  • hoher öffentlicher Finanzaufwand (mindestens EUSchwellenwert)
  • wesentlicher Eingriff in die Umwelt oder die Wohnsituation von Menschen
  • [„Abgabe und Umwidmung von Grundstücken, die größer als 500m2 sind“ oder „Abgabe von Grundstücken des Landes Berlin durch Konzeptverfahren“]*
  • Verkehrliche Vorhaben

Die Informationen sollen verständlich [und in leichter Sprache]* formuliert sein und Auskunft zu folgenden Punkten geben:

  • Titel des Vorhabens
  • Ziel des Vorhabens
  • Inhaltliche Eckpunkte des Vorhabens
  • Verortung des Vorhabens
  • Geplanter Umsetzungszeitraum
  • Geplante Kosten des Vorhabens
  • Zuständige Stelle – Ansprechpartner
  • Beschreibung möglicher Planungsvarianten, falls vorhanden
  • Angaben, ob und wann Bürgerbeteiligung (formell und informell) vorgesehen ist
  • Beschreibung des Beteiligungsgegenstands und des Entscheidungsspielraums
    • Welche Teile des Vorhabens sind Gegenstand der Beteiligung und können durch Beteiligung beeinflusst werden?
    • Aus welchen Gründen sind Teile des Vorhabens nicht Gegenstand von Beteiligung?
    • Wie sollen die Ergebnisse der Beteiligung in das Vorhaben einfließen?
    • Wer entscheidet, was von den Ergebnissen der Beteiligung aufgenommen wird?
    • Wer ist rechenschaftspflichtig darüber, warum welche Ergebnisse berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt wurden?
  • DownloadMöglichkeit für weitere Informationen zum Vorhaben (falls vorhanden)

Die Vorhabenliste wird über verschiedene Kommunikationskanäle der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Dazu gehören die digitale Veröffentlichung auf der Berliner Beteiligungsplattform mein.berlin.de und die Veröffentlichung einer Druckfassung, die als Loseblattsammlung regelmäßig aktualisiert wird. Die Loseblattsammlung liegt in der zentralen Anlaufstelle und den bezirklichen Anlaufstellen aus. Zusätzlich wird eine Zusammenfassung der Vorhabenliste erstellt, die jährlich erscheint. Die Zusammenfassung ist zusätzlich in den Bezirksämtern erhältlich.

In der digitalen Version der Vorhabenliste auf mein.berlin.de ist es zusätzlich möglich, fehlende Vorhaben zu ergänzen. Fehlende Vorhaben werden von der zentralen Stelle gesammelt und an die zuständigen Abteilungen der Bezirke oder Senatsverwaltungen zur Prüfung weitergeleitet. Bei einer positiven Prüfung werden sie in die Vorhabenliste aufgenommen, bei einer negativen Prüfung wird eine begründete Ablehnung verfasst.

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*Bei Texten, die in eckigen Klammern stehen, war sich das Arbeitsgremium bislang nicht einig, ob sie so oder ob sie überhaupt in den Grundsätze-Entwurf aufgenommen werden sollen.

Referenznr.: 2019-04210

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