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C 3.1 Wohnungs- und siedlungsnahe Grünanlagen

I. Stadtgrün sichern und stärken Neue Grün- und Naturräume entwickeln

Bei der Entwicklung von großen neuen Wohnquartieren gilt der Grundsatz der Gleichzeitigkeit. Die Bebauung sollte gleichwertig mit der Schaffung grüner Infrastruktur erfolgen.  

  • Im Plangebiet selbst sind öffentliche Spielplätze und wohnungsnahes Grün unabdingbar. Der Richtwert aus dem Landschaftsprogramm von 6 m²/Einwohner für wohnungsnahes Grün (500 Meter Radius) wird im Wohngebiet umgesetzt.
  • Ebenfalls im Plangebiet soll siedlungsnahes Grün (1000m Radius) (7 m²/Einwohner) Priorität bekommen. Bei Flächenmangel kann siedlungsnahes Grün durch Aufwertungsstrategien im näheren Umfeld in Verbindung mit grünen Wegesystemen umgesetzt werden.
  • Die Potentiale zur Begrünung von Straßenräumen mit Aufenthaltsqualität, auf den privaten Grundstücksflächen oder die Schaffung von Pocketparks werden ausgeschöpft. Die Doppelnutzung von Straßen und Schulhöfen als Freifläche werden zumindest temporär ermöglicht.
  • Die Regenwasserbewirtschaftung wird zur Überflutungs- und Hitzevorsorge frühzeitig in die Freiflächenplanung integriert.
Referenznr.: 2018-03396

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