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C. 0 Leitsätze und Leitlinien

Allgemein

Die Leitlinien der Charta für das Berliner Stadtgrün, die im Folgenden zur Diskussion gestellt werden, orientieren sich an folgenden Leitsätzen:

  1. Stadtgrün sichern und stärken

    Die Voraussetzung, um die ökologischen, klimatischen, sozialen, gesundheitsförderlichen sowie ökonomischen Funktionen des Berliner Stadtgrüns für alle Berliner*innen zu stärken, ist eine stabile grüne Infrastruktur.

    Aus diesem Grund ist das bestehende Grundgerüst der grünen Infrastruktur so weitgehend wie möglich zu sichern und sind Grünflächen besser miteinander zu vernetzen. Der Flächennutzungsplan und das Landschaftsprogramm sind mit ihren Aussagen zur Flächenkulisse die planerischen Instrumente hierfür. Auf Grundlage eines stabilen Netzes grüner Infrastruktur können neue Grün- und Naturräume gestaltet werden.

  2. Stadtgrün wertschätzen und gemeinsam nutzen

    Das Berliner Stadtgrün ist für alle da. Unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion, Lebensstil, sexueller Orientierung, Bildung, Einkommen, Beruf oder Nichtberuf, egal ob Neu-Berliner*in, Alt-Berliner*in oder Nicht-Berliner*in: Nirgendwo sonst treffen so unterschiedliche Menschen aufeinander. Als öffentlicher Raum ist das Stadtgrün Ort für Begegnung, Austausch und Miteinander.

    Damit das Stadtgrün den vielfältigen – teils konkurrierenden – alten und neuen Nutzungsansprüchen gerecht werden kann und Orte für Zusammenkunft bietet, sind Regeln und deren Umsetzung erforderlich. Damit gesellschaftlicher Zusammenhalt wachsen kann, braucht es diese öffentlichen Räume. Nicht alle Nutzungsansprüche können überall realisiert werden, aber jeder Anspruch soll seinen Ort finden. Müll, Lärm, Hunde, Grillen und Radfahren führen immer wieder zu Konflikten, für die es eine Kultur der Rücksicht und Verständigung bedarf.

    Das Stadtgrün muss ein sicherer und inklusiver Ort bleiben.

    Die gegenseitige Rücksichtnahme und die Wertschätzung des Stadtgrüns sind essentielle Voraussetzungen für ein Zusammenleben im öffentlichen Raum. Das Bewusstsein hierfür soll in der gesamten Stadtbevölkerung weiter gestärkt werden.

  3. Stadtgrün gemeinsam pflegen und entwickeln

    Die Planung, Entwicklung und Pflege des Berliner Stadtgrüns ist in erster Linie Aufgabe der Verwaltung. Die Bezirke pflegen und unterhalten rund 9.000 Hektar Grünflächen, die sich vor allem aus öffentlichen Grünanlagen, Spielplätzen und Friedhöfen zusammensetzen. Zusätzlich werden Grünflächen und Bäume im öffentlichen Straßenland, das Rahmengrün in Kleingartenanlagen sowie weiteres Grün an Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen gepflegt.

    Der Erhalt und die Entwicklung des Stadtgrüns sind nicht umsonst. Mit der Charta für das Berliner Stadtgrün wird die Absicht erklärt, die notwendigen Finanzmittel für eine angemessene Ausstattung der Bezirksämter im Landeshaushalt zu realisieren.

    Darüber hinaus ist die Bewahrung des Stadtgrüns eine Gemeinschaftsaufgabe. Seine Qualifizierung im Hinblick auf die vielfältigen Anforderungen und Bedürfnissen der Berliner*innen kann nur durch das Zusammenwirken vieler Akteure gelingen. Nur gemeinsam können wir das grüne Vermögen der Stadt nachhaltig sichern und zukunftsfähig ausgestalten.

    Dies erfordert vielfältige Formen der Kooperation und Unterstützung. Viele Ehrenamtliche zeigen schon heute, wie Wertschätzung und Engagement für das Stadtgrün funktionieren kann. Neben Senat und Bezirke sind auch weitere Akteure aufgerufen, ihren Beitrag zu leisten. Dazu sollten die Schnittstellen zwischen den öffentlichen und den privaten Akteuren optimiert und Anreize gesetzt werden, durch nachhaltige Investitionen die Lebensqualität Berlins zukünftig zu verbessern und zu unterstützen.

Referenznr.: 2018-03382

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