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AG Grundsätze für Beteiligung

Leitfrage: Welche allgemeinen Grundsätze sollten in den Berliner Leitlinien für Bürger*innenbeteiligung an der Stadtentwicklung enthalten sein?

Zu diesem Thema kamen in der Werkstatt zwei parallele Arbeitsgruppen zustande.

Hier finden Sie die wörtliche und gegenderte Abschrift der Ideen und Vorschläge der Stellwände der beiden Arbeitsgruppen zum Thema „Grundsätze für Beteiligung“.

Gruppe A

  • Informationen - frühzeitig, verbindlich, systematisch, zugänglich:
    • Art klar benennen
    • Publik machen
    • klare Anlaufstellen
    • Wie erreicht man „alle“ - Intermediäre
  • Verbindlichkeit der Grundsätze klären, wie verbindlich sind Ergebnisse:
    • klar definieren, was ist Funktion der Grundsätze
  • Zusammenspiel Bürger*innen:
    • Gleichberechtigung
    • Verwaltung
    • Anregungen aufnehmen
    • Machtausgleich
  • Möglichkeiten + Grenzen von Beteiligung festlegen:
    • rechtliche Rahmenbedingungen
    • nicht: erst Verwaltung definiert Spielraum (auch Nullvariante)
  • Klarheit Begriffe:
    • Info
    • Mitwirkung
    • Mitbestimmung
    • Bürger*innenräte etc.
    • Adressaten*innen (nicht nur Bürger*innen, sondern auch Leute ohne Pass)
    • Bestimmung durch Bürger*innen, Anwohner*innen
  • Am Anfang klären: Wer darf Beteiligung anregen (Bürger*innen - wie?)
    • Was ist Frage, Ziel, wie läuft der Prozess
    • Entscheidung, Transparenz des Prozesses
    • (- wie läuft das gemeinsam festlegen, regelmäßiges Update)
  • Vorbild: Pankow/Heidelberg - Vorhabenliste
  • Arbeit von bestehenden Initiativen anerkennen, unterstützen:
    • als gleichberechtigte Partner (Potsdam als Vorbild)

 

Gruppe B

  • Frage: Mitentscheidung (Formen) <-> Mitwirkung zwischen der Senatsverwaltung
    • (reine) Information – Transparenz
    • Anhörung der Bürger*innen ==> Geschäftsgrundlage / „Spielregeln“ / Kriterienkatalog für Projekte
  • Bildung von Gremien
  • Legitimation (Reichweite z. B. Straße <--> Bezirk)
  • gesetzliche Legitimation Artikel 20, Abs. 2 GG / Art. 3 Berliner Verfassung - Wer ist der Gesetzgeber? Abgeordneten / Bürger*innen
  • Demokratisierung / Beteiligungskultur / Herstellung von Netzwerken und Koordination (Bezirksebene und Stadt gesamt)
  • Wo passt Beteiligung in das System à private Bauvorhaben (Phasen der Planung)
  • Regelung von der Veröffentlichung von Bauvorhaben (Informationskanäle) à z.B. Berlin.de
  • Beteiligungsprojekte mit klaren Zeitrahmen --> z. B. Wohnungsbau
  • Trialog: Politik <--> Verwaltung <--> Bürger*innenschaft
  • Zeitpunkt der Beauftragung gemäß dem Grad der Beteiligungsreife vorher festlegen
  • Wann, wo, weshalb wird nicht beteiligt über das gesetzliche Maß hinaus? (Schwerpunktbildung transparent machen!)
  • Gegenstand der Beteiligung definieren
  • Beteiligung beginnt, wenn die Planer beginnen
  • Multilaterale Akteurslandschaft
  • Barrierefreiheit / einfache Sprache
  • Leitlinien: Können sich im Arbeitsgremium Bürger*innen entfalten? Warum besteht (es) nicht nur aus Bürger*innen?
  • Mehr Werbung für Beteiligungsplattform machen
  • Sämtliche Bauprojekte
  • nur Umsetzung der Bauprojekte => Überblick der Projekte geben

 

 

Referenznr.: 2018-00968

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