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0.1. Design for all

Barrierefreiheit

Die Planungsgrundlagen für Barrierefreiheit bilden die

  • DIN Regelungen zu barrierefreiem Bauen, sowie das
  • Handbuch „Berlin - Design for all. Öffentlicher Freiraum“, das 2011 von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin entwickelt wurde. 

Die DIN definiert Nutzungsansprüche und macht Vorschläge zu ihrer Umsetzung – jedoch erlaubt sie die Umsetzung der definierten Schutzziele auch „auf andere Weise als in der Norm festgelegt“.

FAZIT: Die Rechte und Möglichkeiten von Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, müssen im öffentlichen Raum beachtet werden – bei der praktischen Umsetzung dieser Ansprüche dürfen aber kreative Lösungen entwickelt werden.

Referenznr.: 2017-00479

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