0.1. Design for all
Barrierefreiheit
Die Planungsgrundlagen für Barrierefreiheit bilden die
- DIN Regelungen zu barrierefreiem Bauen, sowie das
- Handbuch „Berlin - Design for all. Öffentlicher Freiraum“, das 2011 von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin entwickelt wurde.
Die DIN definiert Nutzungsansprüche und macht Vorschläge zu ihrer Umsetzung – jedoch erlaubt sie die Umsetzung der definierten Schutzziele auch „auf andere Weise als in der Norm festgelegt“.
FAZIT: Die Rechte und Möglichkeiten von Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, müssen im öffentlichen Raum beachtet werden – bei der praktischen Umsetzung dieser Ansprüche dürfen aber kreative Lösungen entwickelt werden.