0.0. Tempelhofer Feld: Barrierefreiheit, Inklusion, Chancengleichheit unterschiedlicher Nutzungs- und Altersgruppen
2014 – 2016 wurde für das Tempelhofer Feld ein Entwicklungs- und Pflegeplan (EPP) gemeinschaftlich erarbeitet. Dieser stellt an verschiedenen Orten auf dem Tempelhofer Feld verschiedene Nutzungsangebote dar, die als Piktogramme verortet sind.
In den im EPP verankerten ZEHN LEITLINIEN und den ZEHN HANDLUNGSKORRIDOREN ist die zentrale Bedeutung der Themen Barrierefreiheit, Inklusion, Chancengleichheit unterschiedlicher Nutzungs- und Altersgruppen für jegliche Maßnahmen auf dem Tempelhofer Feld verankert.
Und die Verwaltung des Tempelhofer Feldes, die Grün Berlin GmbH, ist verpflichtet, die Besuchenden des Tempelhofer Feldes vor unvertretbaren Risiken und Gefahren, im Sinne der Verkehrssicherheit, zu schützen.
Die nachfolgende Beteiligung ist angelehnt an die Themenwerkstatt II, die am 26. Oktober 2017 in der Zollgarage stattgefunden hat. Die dazu gehörige Präsentation können Sie hier herunterladen.
Falls Sie an diesem Datum nicht dabei sein konnten, haben Sie hier die Möglichkeit, Ihre Erfahrungen und Vorschläge zum Themenbereich ZUGANG FÜR ALLE zu teilen und sich an der Entwicklung kreativer Lösungen für das Tempelhofer Feld zu beteiligen.
Das Thema ist zu vier Schwerpunkten
- Sicherheit für alle
- Orientierung
- Erreichbarkeit
- Nutzbarkeit
aufbereitet. Diese Schwerpunkte beziehen sich nicht auf spezifische Orte im Bereich Oderstraße, sondern können als Anwendung für das ganze Tempelhofer Feld angedacht werden.
Gemäß Tempelhofer Feld-Gesetz sind bauliche Anlagen auf dem Tempelhofer Feld nicht zulässig. Wenn eine räumliche Variante dargestellt wird, die zwar einen barrierefreien Lösungsansatz zeigt, dieser jedoch in der Umsetzung mit dem THF-Gesetz nicht konform sein würde, weisen wir darauf hin.
Ihre Kreativität ist gefragt! Welche Möglichkeiten gibt es, um Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit ohne bauliche Maßnahmen umzusetzen?