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12.2 Handlungsempfehlungen

Aus diesen Schwerpunkten ergeben sich folgende Handlungsempfehlungen:

Dialog mit Bürgerschaft/Anwohnern/Akteuren im Gebiet Fennpfuhl kontinuierlich gestalten

Sinnvoll ist es, den begonnenen Dialog (z.B. Begehungen) mit den an der Gebietsentwicklung interessierten Anwohnern in der Großsiedlung Fennpfuhl kontinuierlich fortzusetzen. Ein wichtiger Dialogpartner sind die Mitglieder des Bürgerverein Fennpfuhl, die sich sehr aktiv und kompetent in die Entwicklung des Gebietes Fennpfuhl einbringen. Angeregt wird, in den Dialog die Akteure aus den Kiezbeiräten der WGLi sowie den Mieterbeiräten der HOWOGE einzubeziehen, um den anzusprechenden Personenkreis um vor allem junge Akteure zu erweitern. Ziel sollte es sein, bei Beteiligungsprozessen die Vielfalt der Einwohner des Gebietes auch in den Akteuren zu spiegeln.

  • Verantwortlich für die Dialogführung: Bezirksbürgermeister und Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung, Soziales, Wirtschaft und Arbeit

Information zu Planungs- und Bauvorhaben im Gebiet Fennpfuhl im Bezirksamt (BA) und in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV)

Die im städtebaulichen Rahmenplan enthaltenen Vorhaben, Konzepte und Ansätze zur städtebaulichen Gesamtentwicklung des Gebietes betreffen in Bezug auf die jeweilige Zuständigkeit mehrere Abteilungen im Bezirksamt. Sinnvoll ist daher das Einrichten eines Modus im BA, um in regelmäßigen Abständen über die Umsetzung von Vorhaben, Konzepten und Planungen zu berichten. Damit kann auch die ämterübergreifende Zusammenarbeit erleichtert werden.

  • Verantwortlich: Bezirksbürgermeister und Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung, Soziales, Wirtschaft und Arbeit in Zusammenarbeit mit dem/n jeweiligen Mitglied/ern des Bezirksamtes.

Herstellen zu Kontakten zur Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und dem Bezirk Pankow zur Aktivierung der Förderkulisse „Stadtumbau-Ost“

Innerhalb der Beteiligungen wurde mehrfach geäußert, Wege und Freiflächen im angrenzenden Volkspark Prenzlauer Berg als für das Gebiet Fennpfuhl wohnungsnahen Erholungsraum instand zu setzen und baulich/gärtnerisch zu unterhalten[57].

Hierzu und zu weiteren Vorhaben wird angeregt, die Förderkulisse „Stadtumbau-Ost Gebiet Fennpfuhl“ für einzelne und ausgewählte Vorhaben zu aktivieren. Dies können z.B. die Fortführung der Umgestaltung des Roederplatzes 2. Bauabschnitt, die Umgestaltung der Promenade nördlich des Castello-Gebäudes oder die bezirksübergreifende/gemeinsame Pflege und Unterhalt des Volksparks Prenzlauer Berg sein.

Für die Umsetzung von Vorhaben dieser Art innerhalb der städtebaulichen Rahmenplanung wird die Unterstützung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen benötigt. Zugleich ist es erforderlich, an das Bezirksamt Pankow heranzutreten, mit dem Ziel, ein gemeinsames Konzept für den Unterhalt des Volksparkes zu entwickeln

  • Verantwortlich für Kontaktaufnahme zur Senatsverwaltung für Stadtentwicklung: Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung, Soziales, Wirtschaft und Arbeit
  • Kontaktaufnahme zum Bezirk Pankow zur Abstimmung Volkspark Prenzlauer Berg: Bezirksbürgermeister

Flächensicherung

Erforderlich ist die Flächensicherung für Schulerweiterungen (Neubau einer Grundschule mit Sportplatz auf dem Grundstück Hohenschönhauser Straße 75A, Errichten von Modularen Ergänzungsbauten auf Grundstücken Karl-Lade-Straße/Landsberger Allee, Otto-Marquardt-Straße 10 und Bernhard-Bästlein-Straße).

Machbarkeitsstudien für Grundschule mit Sportflächen und Erweiterungen um MEB erarbeiten, um möglichst schnell ergänzende Grundschulkapazitäten zu schaffen,

Zurückholen des Grundstücks Franz-Jacob-Straße neben Nr. 9 als öffentliche Grünfläche, um es vor einer möglichen Bebauung zu schützen,

  • Verantwortlich: Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat für Schule, Sport, öffentliche Ordnung, Umwelt und Verkehr

Überprüfen von vorhandenen Planungen und Beschlusslagen

Im Kontext der Bearbeitung des Gutachtens hat sich gezeigt, dass die aktuellen Ziele im Einzelfall mit geltenden Beschlüssen und Planungen nicht im Einklang stehen. Besonders die Überprüfung der Aussage des Landschaftsrahmenplans bezüglich der sogenannten Abgabeflächen ist erforderlich.

Empfohlen wird daher, diese Beschlüsse und die darauf basierenden Planungen zu überprüfen und den geänderten Zielen anzupassen.

  • Verantwortlich: Bezirksstadtrat für Schule, Sport, öffentliche Ordnung, Umwelt und Verkehr

Planungsrechtliche Sicherung der städtebaulichen Ziele

Die Sicherung insbesondere der im Abschnitt 10 formulierten Ziele zur Gesamtentwicklung des Gebietes erfordert Überlegungen zur Anwendung des Planungsrechts. Hierzu wird folgendes angeregt:

Prüfen des Erlassens einer Erhaltungsverordnung zum Schutz der städtebaulichen Eigenart §172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB aufgrund seiner städtebaulichen Struktur. Grundlage einer Erhaltungsverordnung ist zunächst ein umfassendes Gutachten, in dem sogenannte „städtebauliche Schutzgüter“ (welche städtebaulichen Merkmale des Gebietes sind erhaltenswert?) erfasst und als Genehmigungstatbestände definiert werden. Zudem wird auch der Geltungsbereich einer Erhaltungsverordnung festgelegt, in dem folgend das Erhaltungsrecht greifen soll.

Folgende Gründe sprechen für den Erlass einer Erhaltungsverordnung einschließlich der Erarbeitung eines Gutachtens:

  • Das Gebiet der Großsiedlung Fennpfuhl mit dem in diesem Gutachten bearbeiteten Geltungsbereich entstand in einem stadthistorisch betrachtet vergleichsweise kurzem Zeitraum und besitzt insgesamt eine überwiegend homogene städtebauliche Struktur.
  • Insbesondere die mit der Konzeption der Großsiedlung ab 1972 heute sehr gut erkennbaren und erhaltenen strukturellen Merkmale der Großsiedlung tragen in besonderem Maß zu einer städtebaulichen Eigenart bei, deren Erhalt gerechtfertigt und schützenswert ist.

Vorhaben, die innerhalb des Geltungsbereiches der Erhaltungsverordnung umgesetzt werden sollen, müssen ein separates Genehmigungsverfahren durchlaufen, mit dem die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen der städtebaulichen Erhaltungsverordnung hergestellt wird. Dieser damit verbundene Dialog zwischen dem Vorhabenträger und dem Fachbereich Stadtplanung als für die Sicherung der städtebaulichen Ziele der Erhaltungsverordnung zuständiges Fachamt ermöglicht eine sehr hohe Vorhabenqualität.

  • Verantwortlich: Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung, Soziales, Wirtschaft und Arbeit

 

[57]     Anregung aus der Beteiligung der Öffentlichkeit.