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2.2. Gründe der Nicht-Beteiligung

Ein verbreiteter Grund der Nicht-Beteiligung sind bspw. abstrakte Themensetzungen bei Beteiligungsverfahren und Beteiligungsformate, die ausschließlich auf besser gebildete Menschen zugeschnitten sind. Sie zeichnen sich unter anderem durch eine komplizierte Sprache aus, die bereits in den Informationsmaterialien genutzt wird, dadurch wird sozial schlechter gestellten Bürger*innen bereits von vorne herein der Zugang zum Verfahren verwehrt und die einseitige Interessendurchsetzung der sozial besser Gestellten und Etablierten gefördert. Diese Sachverhalte lassen sich mit Befunden der vhw/Sinus – Trendstudie 2015 empirisch verdeutlichen. Eine Befragung zum generellen Interesse an der Bürgerbeteiligung ergab:

In sozial besser gestellten Milieus herrschte ein überdurchschnittlich großes Interesse an anspruchsvollen, moderierten Bürgerversammlungen, das einem unterdurchschnittlichem Interesse bei den sozial schlechter gestellten Milieus gegenüber stand. Diese Unzufriedenheit sozial schlechter gestellter Milieus mit Bürgerbeteiligungsverfahren geht mit dem Gefühl einher, sie seien in Bürgerveranstaltungen nicht willkommen und ihre Belange nicht von großem Interesse. Die konservativ-etablierte „Oberschicht“ ist mit der Bürgerbeteiligung zufrieden, während Menschen mit prekären Lebensbedingungen eher unzufrieden sind. Nur wenige der Liberal-Intellektuellen fühlten sich in Beteiligungsveranstaltungen nicht willkommen, entgegen dem Großteil der sozial schwächer gestellten Konsumhedonisten. Nicht zuletzt glauben über die Hälfte der meist jüngeren Konsumhedonisten und Menschen mit prekären Lebensbedingungen, dass sich niemand für ihre Belange interessiert. (Kuder, 2016)

Diese Ergebnisse bestätigen die Einschätzung des IPGs, dass vor allem jüngere, sozial schlechter Gestellte sowie Menschen mit Migrationshintergrund in der Bürgerbeteiligung unterdurchschnittlich vertreten sind und sich gegenüber den gesellschaftlich Etablierten benachteiligt fühlen. (Rohr, Ehlert, Möller, Hörster, & Hoppe, 2017)

Das IPG geht davon aus, dass niedrige Bildungsabschlüsse, ein geringes Einkommen, kulturelle Differenzen zum vorherrschenden Mainstream und besondere Teilhabebedürfnisse bedingt durch körperliche oder geistige Beeinträchtigungen die Beteiligungswahr-scheinlichkeit verringern. Dieser ressourcenbasierte Erklärungsansatz begründet Nicht-Beteiligung durch die mangelnde Ausstattung von Gruppen mit sozialem, ökonomischem und kulturellem Kapital.