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  •  Erarbeitung von bezirklichen Pflegestrategien für die öffentlichen Grünanlagen und das Straßengrün gemäß den Anforderungen aus dem Handbuch gute Pflege; Stoffstrom- und Lebenszyklen der grünen Infrastruktur werden dabei berücksichtigt.
  • Erhöhung des Budgets für eine bedarfsgerechte gärtnerische Pflege (Personal und Sachkosten) der öffentlichen Grünanlagen in den Bezirksämtern:  als Sofort­maß­nahme bis 2021 um 30 % , anschließend schrittweise entsprechend des ermittelten Bedarfs; Fortschreiben und jährliches Anpassen des Pflegebudgets an reale Grünflächen 
  • Erhöhung des Budgets zur Verbesserung der Gestaltung und Pflege des Straßen­grüns (Qualitätsoffensive)
  • Modernisierung der bezirklichen Infrastruktur auf umweltfreundliche Produkte (Maschinenausstattung, Bewässerung)
  • Ermittlung  der bedarfsgerechten Pflege in (Landschafts-) Schutzgebieten und besonderen Einzelbiotopen) und Bereitstellung des Budgets
  • Ausdehnung der Beweidung als Pflegeform 
  •  Übertragung  der Müllbeseitigung in den öffentlichen Grünanlagen an die BSR