Fragen zum Bebauungsplanverfahren
Beteiligung der Öffentlichkeit
Wird es eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB geben? Wenn ja, wann?
Antwort: Nach Auswertung der Trägerbeteiligung (welche voraussichtlich im 4. Quartal 2021 durchgeführt wird) wird der Bebauungsplan entsprechend den Hinweisen angepasst. Der nächste Verfahrensschritt, der die Öffentlichkeit einbezieht, ist die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Diese wird voraussichtlich im 2. Quartal 2022 stattfinden.
Gutachten
Welche Gutachten wurden erstellt bzw. beauftragt? Antwort: Im Rahmen der Bauleitplanung wurden folgende Gutachten erstellt bzw. in Auftrag gegeben:
- eine Defizitanalyse zu den Altlasten
- ein Verkehrsgutachten
- ein Schallgutachten
- ein Entwässerungskonzept
- ein Artenschutzgutachten