Stadtteilkasse Regierungsviertel
Sie möchten ein Nachbarschaftsfest organisieren, den Gemeinschaftsgarten verschönern oder eine Veranstaltung durchführen? Hierfür können Sie Mittel aus der Stadtteilkasse beantragen.
© SPK Berlin Mitte
Was ist eine Stadtteilkasse?
Im Rahmen der Stadtteilkoordination stellt der Bezirk Mitte von Berlin in jeder der 10 Bezirksregionen von Mitte jeweils 5.000 € im Jahr zur Verfügung. Diese Stadtteilkasse ist für Aktionen bestimmt, die von Bewohnerinnen und Bewohnern oder lokalen Akteuren vorgeschlagen und umgesetzt werden. Ziel der Stadtteilkasse ist es, direkt Aktionen des freiwilligen Engagements zu unterstützen, die die Bewohnerinnen und Bewohner, Bewohnergruppen und lokale Initiativen aktiv werden lassen sowie die nachbarschaftliche Gemeinschaft stabilisieren. Sie gibt Bewohnerinnen und Bewohner die Möglichkeit, am gemeinschaftlichen Leben aktiv mitzuwirken.Im Rahmen der Stadtteilkoordination stellt der Bezirk Mitte von Berlin in jeder der 10 Bezirksregionen von Mitte jeweils 5.000 € im Jahr zur Verfügung. Diese Stadtteilkasse ist für Aktionen bestimmt, die von Bewohnerinnen und Bewohnern oder lokalen Akteuren vorgeschlagen und umgesetzt werden. Ziel der Stadtteilkasse ist es, direkt Aktionen des freiwilligen Engagements zu unterstützen, die die Bewohnerinnen und Bewohner, Bewohnergruppen und lokale Initiativen aktiv werden lassen sowie die nachbarschaftliche Gemeinschaft stabilisieren. Sie gibt Bewohnerinnen und Bewohner die Möglichkeit, am gemeinschaftlichen Leben aktiv mitzuwirken.
Wofür können die Mittel aus der Stadtteilkasse verwendet werden?
Mit der Stadtteilkasse werden kleinere, kurzfristig und schnell sichtbar werdende Aktionen finanziert. Gefördert werden diese Aktionen mit bis zu 500 €. Um Mittel aus der Stadtteilkasse für eine konkrete Aktion zu erhalten, müssen diese Kriterien erfüllt sein:
Nutzen für die Gemeinschaft bzw. Nachbarschaft oder den Stadtteil:
- Gespräch, Austausch und gegenseitiges Kennenlernen werden gefördert.
- Nachbarschaftliche Kontakte und Netzwerke werden aufgebaut und belebt.
- Die Gemeinschaft und das Stadtteilleben werden verbessert.
Aktivierung und Beteiligung von Bewohner*innen:
- Eigenverantwortlichkeit und Selbsthilfe werden gestärkt.
- Bürgerschaftliches Engagement wird gefördert.
Sofortiger Nutzen für alle:
- Die Aktion ist öffentlich und für alle zugänglich (keine geschlossenen Veranstaltungen).
- Die Aktion hat ein zeitnahes und sichtbares Ergebnis.
Wie beantrage ich Mittel aus der Stadtteilkasse?
Anträge können von Einzelpersonen, Gruppen, Vereinen und Initiativen aus der Bezirksregion gestellt werden. Die Anträge sind in schriftlicher Form an die Stadtteilkoordination (siehe Kontaktdaten im Anhang) zu richten. Für den Antrag ist ein Formblatt zu verwenden, das Sie bei der Stadtteilkoordination oder im Internet auf der Homepage der Stadtteilkoordinationen von Mitte erhalten können: https://www.berlin.de/stk‐mitte/.
Ihre Stadtteilkoordination berät Sie gerne bei der Antragsstellung. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich.
Wer entscheidet über die Vergabe der Mittel?
Die Stadtteilkoordination fungiert als Geschäftsstelle der Stadtteilkasse und prüft, ob die Aktion den oben genannten Kriterien entspricht. Der Antrag wird dann einem Vergabegremium, der so genannten Jury, mit einem entsprechenden Votum der Stadtteilkoordination in Absprache mit der Koordinierungsstelle des Bezirksamts Mitte vorgelegt. Die Jury besteht aus 7 bis 9 ehrenamtlichen Mitgliedern und setzt sich neben Vertreterinnen und Vertretern aktiver Gruppen überwiegend aus Personen der Anwohnerschaft zusammen. Es ist anzustreben, dass möglichst viele verschiedene Bevölkerungsgruppen aus dem Stadtteil vertreten sind. Voraussetzung ist das Interesse der Jurymitglieder, an der Gestaltung des Stadtteils mitzuwirken. Bewerbungen als Jurymitglied sind alle 2 Jahre bei der Stadteilkoordination möglich. Das Auswahlverfahren wird von der Stadtteilkoordination nach festgelegten Kriterien durchgeführt. Die Jury tagt in regelmäßigem Turnus und entscheidet anhand der oben genannten Kriterien über die Vergabe der Mittel.
Die Stadtteilkoordination informiert die Antragstellenden innerhalb von 14 Tagen nach Jurysitzung schriftlich über die Bewilligung oder Ablehnung des Antrags.
Was muss ich bei der Umsetzung der Aktion beachten?
Wie und unter welchen Bedingungen die Mittel ausgezahlt werden, wird durch die Stadtteilkoordination geregelt. Auf Handzetteln, Broschüren, Webseiten, Plakaten usw. der aus der Stadtteilkasse geförderten Maßnahme ist auf die Förderung aus der Stadtteilkasse hinzuweisen (Logo BA Mitte, Logo SPK).
Ist die Aktion abgeschlossen, müssen der Stadtteilkoordination innerhalb von einem Monat folgende Unterlagen übergeben werden:
- eine Auflistung aller Einzelpositionen, für welche die erhaltenen Mittel eingesetzt wurden; ein Abrechnungsformular stellt die Stadtteilkoordination zur Verfügung,
- Rechnungen, Quittungen und sonstige Belege,
- ein kurzer Sachbericht mit Fotos, Videos, Druckerzeugnissen o.ä..
Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Auszahlung der bewilligten Mittel durch die Stadtteilkoordination. Auf Antrag können in begründeten Ausnahmefällen die Mittel teilweise (max. 50 %) im Voraus ausgezahlt werden.
Wichtiger Hinweis: Nichtverwendete Mittel müssen zurückgezahlt werden! Die Stadtteilkoordination kann die Mittel ganz oder teilweise zurückfordern, wenn
- die Empfängerin bzw. der Empfänger sie zu Unrecht, z.B. durch unzutreffende Angaben, erlangt hat, die Mittel nicht für den beantragten Zweck verwendet wurden,
- der Verwendungsnachweis nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig vorgelegt wurde.