Kooperatives Werkstattverfahren Wohnquartier Lichterfelder Ring 113 / 121
...
Copyright fehlt
Liebe Teilnehmende,
willkommen auf der Beteiligungsseite für das Wohnquartier am Lichterfelder Ring 113/ 121.
Hier möchten wir Ihre Meinung zu zwei Entwürfen erfahren. Das Stimmungsbild soll degewo bei der Meinungsfindung zur Auswahl eines Entwurf unterstützen.
INFORMATIONEN ZUM PROJEKT
Über das Projekt
Berlin wächst und braucht bis 2030 etwa 194.000 zusätzliche Wohnungen in allen Teilen der Stadt. Die Deckung des Neubaubedarfs ist eine gemeinsame Aufgabe aller Bezirke. Vor allem die Schaffung von bezahlbarem und sozial gerechtem Wohnraum soll zu einer Entspannung und damit einer Preisdämpfung des angespannten Wohnungsmarktes in Berlin führen. Hier sind die städtischen Wohnungsunternehmen gefragt.
Im Zuge der Weiterentwicklung der Wohnsiedlung Mariengrün (Marienfelde Süd) soll ein ergänzendes Wohnquartier südlich des Lichterfelder Rings entstehen. Entstehen soll hier, ein integrierter Wohnstandort, ergänzt mit Wohnungen für geflüchtete Menschen.
Das städtische Wohnungsunternehmen degewo hat in Zusammenarbeit mit dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg ein Partizipations- und kooperatives Werkstattverfahren initiiert, um aktuelle und zukünftige Nutzungserwartungen aus der Öffentlichkeit in den Entwicklungsprozess einfließen zu lassen. Ziel des informellen Werkstattverfahrens ist die partizipative Erarbeitung eines Masterplans als Grundlage für den Bebauungsplan.
Für das Gebiet Lichterfelder Ring 113/121 wurden von sieben Architekturbüros Konzepte für die zukünftige Bebauung erarbeitet. Eine Jury hat zwei Entwürfe ausgewählt, die Grundlage für das weitere Verfahren sind und bereits weiter ausformuliert wurden.
Für die Umsetzung des Vorhabens muss ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Dieser wird vom Bezirk Tempelhof-Schöneberg erstellt. Ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan wurde im September 2019 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3(1) BauGB fand vom 28.09. bis 28.10.2020 statt (Link zur Internetseite der frühzeitigen Beteiligung).
Die Erarbeitung des B-Plans findet in enger Verzahnung mit dem Werkstattverfahren statt.
Jetzt sind Sie gefragt!
Wir wollen gern Ihre Meinung zu den beiden Entwürfen abfragen. Ihre Meinung soll bei der Auswahl eines Entwurfes helfen.
Was ist bisher passiert?
Es wurde eine Online-Ausstellung erarbeitet, die den Prozess veranschaulicht sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen und eine Bestands- und Umfeldanalyse beinhaltet. Die Ausstellung kann eingesehen werden unter: https://www.degewo.de/wachstum/partizipation/lichterfelder-ring/
Es wurde eine Kerngruppe einberufen, besetzt mit 10 Fachleuten (Vertreter*innen aus dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg und degewo) und 10 Bürgervertreter*innen (u.a. aus dem Bereich Bildung und soziale Infrastruktur, Mieterbeirat u.w.). Die Kerngruppe hat die weitere Ausformulierung der beiden Entwürfe begleitet. Dafür wurden von der Kerngruppe Rahmenbedingungen zu den Themenbereichen Freiraum & Ökologie, Gemeinbedarf & Nachbarschaften und Städtebau & Quartiersanbindung erarbeitet, die bei der weiteren Ausarbeitung der zwei Entwürfe berücksichtigt werden mussten. Diese konkretisierten Entwürfe wurden der Kerngruppe im Juni 2021 präsentiert.
Rahmenbedingungen
Es wurden Rahmenbedingungen zu den Themenbereichen Freiraum & Ökologie, Gemeinbedarf & Nachbarschaften und Städtebau & Quartiersanbindung erarbeitet. Die Rahmenbedingungen umfassen jeweils Ziele, Vorgaben & Gestaltungsspielräume.
Rahmenbedingungen Freiraum
Ziel
- Attraktiver Freiraum für Erholung und soziale Interaktion
Vorgaben
- Gestaltung der Außenanlagen als Ort des sozialen Kontakts unter der Berücksichtigung des Bedürfnisses nach privaten Rückzugsräumen
- Förderung von Gemeinschaftsprojekten im Freiraum Schaffung von attraktiven Außenanlagen: Kinderspielplätze, integrierte Müllstandorte und Erschließungsflächen unter Beachtung der Regelungen der Bauordnung Berlin
Gestaltungsspielraum
- Ausformulierung der Freiraumgestaltung, z.B. Ideen zur Gestaltung der Außenanlagen (Ausstattung der Spiel-, Bewegungs- und Erholungsflächen mit Spielgeräten, Sitzgelegenheiten, Blühwiesen, Gärten)
- Definition von Ansprüchen an einen Quartiersplatz, Verortung des Quartiersplatzes
Rahmenbedingungen Ökologie (Klima)
Ziele
- Schonender Umgang mit natürlichen Ressourcen durch klimaangepasstes Handeln
- Realisierung und Sicherung von dauerhaft gesunden Lebensbedingungen
- Erzielung eines Höchstmaßes an Umweltverträglichkeit
Vorgaben
- Minimierung der Flächenversieglung durch den Neubau (flächensparendes Bauen)
- Regenwasserversickerung auf dem Grundstück
- Errichtung von energieeffizienten Gebäuden (Erfüllung KfW 55 Standard)
- Die Wohngebäude sollen den gegenwärtigen und künftigen Nutzungserwartungen in funktionaler, ökonomischer und energetischer Weise entsprechen und beispielhaft für heutige, den Anforderungen der Nachhaltigkeit gerecht werdende Gebäude sein.
- Beachtung des Grundsatzes der Nachhaltigkeit, d.h. gleichrangige Behandlung ökologischer, ökonomischer und sozialer Aspekte, bei der Auswahl der einzelnen Maßnahmen und Materialien.
Gestaltungsspielraum
- Integration der Regenrückhalte-/Versickerungsflächen in die Freiraumgestaltung
- Mehrfachnutzung (Multicodierung) von Flächen
- Anregungen für Artenschutz und klimafreundliche Gestaltung
Rahmenbedingungen Gemeinbedarf
Ziele
- Gesellschaftliche Integration durch integratives Bauen
- Gemeinschaft und soziale Interaktion im Quartier
Vorgaben
- Bereitstellung von Kitaplätzen in einer integrativen Kita (50 Betreuungsplätze)
- Schaffung eines Gemeinschaftsraums (ca. 120 m² zzgl. Nebenflächen) für vielfältige Begegnungen und Aktivitäten wie Freizeitaktivitäten und Gemeinschaftsveranstaltungen
- Umsiedlung des Ponyhofs, suche nach Alternativflächen in Kooperation mit dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Gestaltungsspielraum
- Funktionszuordnung (Vorschläge gemeinschaftlicher Nutzung, Kita u.a.)
- Anregungen für Konzept Gemeinschaftsraum
Rahmenbedingungen Nachbarschaften
Ziele
- Bezahlbarer nachhaltiger Wohnungsbau für das untere und mittlere Mietsegment
- Attraktives Wohnumfeld für Neu- und Bestandsmieter*innen
- Soziale Nachhaltigkeit und Erzielung eines Höchstmaßes an Sozialverträglichkeit
- Gesellschaftliche Integration durch integratives Bauen
Vorgaben
- Bereitstellung von Kitaplätzen in einer integrativen Kita (50 Betreuungsplätze)
- Schaffung von bezahlbarem Wohnraum mit einem Anteil von 50% geförderten Wohnraum
- Einhaltung der Wohnungsbauförderungsbestimmungen 2018 (WFB 2018)
- Angebot von Grundrissen und ggf. gemeinschaftlich genutzten Gebäudeflächen, die eine gute Durchmischung unterschiedlicher Zielgruppen und eine Vernetzung innerhalb und außerhalb des Quartiers unterstützt.
- Für die Gebäude (ausgenommen Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete) ist folgender Wohnungsschlüssel (Wohnungsgrößen gemäß WFB) zu beachten: 25 % 1-Zimmer-; 15 % 2-Zimmer-; 15 % 3-Zimmer; 25 % 4-Zimmer und 20 % 5- Zimmer-Wohnungen
- Einbindung von ortsansässigen Institutionen und Trägern sowie Nutzung und Erweiterung bereits bestehender Nachbarschaften, um ein attraktives Wohnumfeld für Neu- und Bestandsmieter*innen zu schaffen (u.a. Imker).
- Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft (GU3) für 300 - 500 Geflüchtete mit folgendem Wohnungsschlüssel: 5 % 1-Zimmer-; 40 % 2-Zimmer-; 25 % 3-Zimmer; 25 % 4-Zimmer und 5 % 5+6-Zimmer–Wohnungen
Gestaltungsspielraum
- Ideen zur Einbindung (ortsansässiger) Institutionen und Träger bzw. bestehender Nachbarschaften
- Ideen zur Integration bedarfsgerechter Angebote
Rahmenbedingungen Städtebau
Ziele
- Attraktives funktionales Wohnquartier als Bindeglied zwischen der Siedlung Mariengrün und der Siedlung Greizer Viertel
- Neue stadträumliche Qualität unter Berücksichtigung der Standortqualität an der offenen Feldflur
- Zeitgemäße, dem Ort angemessene Architektur und Stadtbild
- Balance aus wirtschaftlich optimierter Ausnutzung des Grundstücks und optimaler Qualität des Städtebaus, der Freiraum-, Gebäude- und Wohnkonzeption
- Neubau unter Einhaltung der ökonomischen Planungsparameter
Vorgaben
- Planungs- und baurechtliche Vorgaben:
- zwei unterschiedliche Bebauungsentwürfe mit ca. 340 Wohnungen; GFZ min. 1,3; GRZ 0,3
- Änderung des Flächennutzungsplans (Einleitungsbeschluss 31.01.2019) Flächenumwidmung in allgemeines Wohngebiet
- Aufstellung eines Bebauungsplans (Aufstellungsbeschluss 24.09.2019)
- Kostengünstiges Bauen und Berücksichtigung der ökonomischen Planungsparameter der degewo
- Medienerschließung: Die Wärmeversorgung soll vom BHKW im Tirschenreuther-Ring erfolgen
Gestaltungsspielraum
- Städtebau (Gebäudestellung, Fassadengestaltung, Geschossigkeit unter Berücksichtigung der vorgegebenen Wohnungsanzahl und des Wohnungsmix
- Ideen zur Anbindung an bestehenden Siedlungen
Rahmenbedingungen Quartiersanbindung
Ziele
- Verkehrsberuhigtes Quartier mit bedarfsgerechter Zuwegung und Stellplatzkonzept
Vorgaben
- Zuwegung: Lösung für die Erschließung für Sonderverkehre (Rettungsfahrzeuge, Umzüge etc.), nicht für den täglichen individuellen Gebrauch ausgestattet werden
- Ausweisung von PKW-Stellplätze im näherem Gebäudeumfeld mit einem Stellplatzschlüssel von 0,5 Stellplatz je Wohneinheit
- Wirtschaftlich tragbares Stellplatzkonzept (keine Tiefgarage)
Gestaltungsspielraum
- Ideen für ein Verkehrs- und Mobilitätskonzept – Standorte für Pkw-Stellflächen, neue Mobilitätsangebote
- Wegeverbindungen in benachbarte Stadtquartiere
- Verortung für Abstellflächen (Fahrräder, Kinderwagen, Rollatoren etc.)
ONLINE-BETEILIGUNG - MACHEN SIE MIT!
Wie funktioniert die Online-Beteiligung?
Bitte schauen Sie sich die beiden Entwürfe sowie die dazu ergänzenden Beschreibungen zu den Themenbereichen Städtebau, Spiel- und Bewegungsflächen, Grün- und Freiflächen, Stadtklima, Gemeinschaft und Nachbarschaften, Erschließung, Einbindung des Quartiers in die Umgebung, Kita und Gemeinschaftsunterkunft an.
Danach können Sie Ihre Meinung einbringen, in dem Sie Ihren favorisierten Entwurf bezogen auf die einzelnen Themenbereiche wählen. Zur Online-Beteiligung gelangen Sie, wenn Sie auf den Button "Beteiligung" klicken.
Das durch die Online-Beteiligung erhaltene Stimmungsbild fließt in die Entscheidung der degewo ein. Es ist jedoch kein verbindliches Ergebnis.
DIE ENTWÜRFE
Im Folgenden werden Ihnen die Themenbereiche jeweils zu den beiden Entwürfen erläuert. Auf Grundlage dessen können Sie Ihre Meinung einbringen:
Städtebau
Entwurf Arnold und Gladisch Architekten
Der vorliegende Entwurf des Büros Arnold und Gladisch zeichnet sich durch die Anordnung von acht Baukörper in Zeilenbauweise aus. Die Gebäude sind längsorientiert in Nord-Südausrichtung. Diese Anordnung nimmt zum einen die Struktur der nördlich gelegenen Wohnsiedlung Greizer Viertel auf und bildet durch die Spiegelung der Zeilen rautenförmige Höfe und besonders differenzierte Außenräume. Bei einer Geschossigkeit von 4 bis 8 Geschossen ergibt sich eine maximale Gebäudehöhe von ca. 25 m, die Geschosse sind von Nordost nach Südwest abgetreppt.
Entwurf Dahm Architekten
Der Entwurf des Büros Dahm Architekten besteht aus vier 5-geschossigen Zeilenbauten in Ost-West-Ausrichtung im Westen und Norden sowie drei Hochhäusern im Osten des Quartiers. Die Zeilenbebauung nimmt die Gebäudeausrichtung der nördlich gelegenen Wohnsiedlung Greizer Viertel auf. Die Punkthochäuser greifen die Hochhausstruktur der westlich angrenzenden Wohnsiedlung Mariengrün und das Motiv "Wohnen im Park" auf, ohne dabei besonders differenzierte Räume zu bilden. Die Gebäude haben eine Höhe von 17 bis 47 m.
Spiel- und Bewegungsflächen
Entwurf Arnold und Gladisch Architekten
In dem Quartier sind verschiedene Themenspielplätze für verschiedene Altersgruppen auf den beiden Innenhöfen angeordnet. Dadurch entstehen auch Treffpunkte über die Spiel- und Bewegungsräume.
Entwurf Dahm Architekten
Im südlichen Bereich befinden sich Freiflächen für Erholung und Spiel. Die Spielplätze sind thematisch verschiedenen Altersgruppen zugeordnet, geplant sind auch generationsübergreifende Spielplätze. Kleinkindspielplätze befinden sich in geschützten und gut einsehbaren Bereichen in unmittelbarer Nähe zu den Gebäuden. Durch die Gestaltung soll die Förderung des Erlebens von naturnah gestalteten Räumen ermöglicht werden.
Grün- und Freiflächen
Entwurf Arnold und Gladisch Architekten
Die Gebäude sollen durch Hecken und Stauden eingefasst werden, gebäudenahe Bereiche und Terassen sollen durch Bepflanzung geschützt werden. Im Westen der Gebäude sind Waldgärten vorgesehen. Weiterhin sind Blühwiesen und Obstbäume im Hof vorgesehen. Auch Dachgärten für die Mieter sind vorgesehen.
Entwurf Dahm Architekten
Im südlichen Bereich befinden sich Freiflächen zur Erholung und Spiel. Der interkulturelle Garten soll am bisherigen allerdings verkleinerten Standort weitergenutzt werden. Mit besonders geschützten Bäumen soll sensibel umgegangen werden. Die gesamte Bepflanzung soll naturnah erfolgen. Es ist eine Neupflanzung von ca. 200 Bäumen vorgesehen.
Stadtklima
Entwurf Arnold und Gladisch Architekten
Vorgesehen ist eine Fassadenbegrünung, die sich positiv auf das Gebäudeklima auswirkt. Die Dächer aller Gebäude sollen begrünt werden (extensiv und intensiv). Des Weiteren birgt der Entwurf ein Potenzial für Muldenversickerung.
Entwurf Dahm Architekten
Vorgesehen ist eine extensive Dachbegrünung sowie teilweise Fassadenbegrünungen. Das anfallende Niederschlagswasser soll zum Teil auf den Dächern zurückgehalten werden. Des Weiteren ist eine Versickerung vor Ort über Mulden geplant.
Gemeinschaft und Nachbarschaften
Entwurf Arnold und Gladisch Architekten
Durch die Anordnung der Gebäude entstehen zwei ruhige Innenhöfe für unterschiedliche Nutzergruppen. In der Mitte des Quartiers soll zusätzlich ein Nachbarschaftsplatz als Begegnungs- und Gemeinschaftsort entstehen. Zusätzlich sorgen Gemeinschaftsgärten sowie Waldgärten mit einer Ausstattung für unterschiedliche Nutzergruppen außerhalb der Innenhöfe für Treffmöglichkeiten und gemeinschaftliche Aktivitäten.
Entwurf Dahm Architekten
Etwa in der Mitte des Quartiers, im Bereich des 13-geschossigen Hochhauses, entsteht ein halböffentlicher Platz für unterschiedliche Nutzergruppen. Zusätzlich ermöglichen Sitzgruppen, Rückzugsorte, Aufenthaltsbereiche für Jugendliche, Gemeinschaftsgärten, Tischtennis und Boule Möglichkeiten/ Räume für gemeinschaftliche Aktivitäten.
Erschließung
Entwurf Arnold und Gladisch Architekten
Die Erschließung für den MIV erfolgt über eine östlich des neuen Quartiers verlaufende Erschließungsstraße. Die Pkw-Stellplätze sind entlang dieser Straße quer angeordnet. Im Bereich der Kita im Norden des Gebiets sind Kurzzeitparkplätze vorgesehen. Somit sind die westlich gelegenen Gebäude nur fußläufig bzw. mit dem Fahrrad erreichbar. Dadurch entstehen ruhige Innenhöfe. Eine Anfahrbarkeit, z.B. für Lieferungen wird jedoch ermöglicht.
Es sind überdachte wie auch freistehende Fahrradstellplätze geplant.
Entwurf Dahm Architekten
Die Erschließung erfolgt über eine durch das Quartier führende Erschließungsstraße. Die Pkw-Stellplätze sind an drei Sammelplätzen zwischen den westlichen Gebäuden sowie im Süden angeordnet. Zusätzliche Pkw-Stellplätze befinden sich teilweise entlang der Straße vor den Hauseingängen.
Es sind überdachte wie auch freistehende Fahrradstellplätze geplant.
Einbindung des Quartiers in die Umgebung
Entwurf Arnold und Gladisch Architekten
Wegeverbindungen in das Bestandsquartier sind angelehnt an die bereits bestehenden Wegen durch den östlichen Wald. Die Anbindung an den westlichen Wald wird durch angelegte Wege und Waldgärten im Übergangsbereich zwischen Quartier und Landschaftsraum geschaffen.
Entwurf Dahm Architekten
Wegeverbindungen in das Bestandsquartier sind angelehnt an die bereits bestehenden Wege durch den östlichen Wald.
Kita
Entwurf Arnold und Gladisch Architekten
Die Kita ist im Eingangsbereich des Quartier im Norden angeordnet.Die Außenanlagen sind zum westlichem Waldgebiet gelegen (Waldspielplatz).
Entwurf Dahm Architekten
Die Kita ist im Erdgeschoss des Hochhauses am Stadtplatz mit Bezug zur östlichen Grünfläche angeordnet.
Gemeinschaftsunterkunft
Entwurf Arnold und Gladisch Architekten
Die Gemeinschaftsunterkunft ist in zwei Gebäuden der östlichen Gebäudereihe angeordnet.
Entwurf Dahm Architekten
Die Gemeinschaftsunterkunft ist in zwei der fünfgeschossigen Gebäuden vorgesehen.
_______________________________________________________________________________
HIER FINDEN SIE WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN ZUM PROZESS:
Knapp 50 Personen haben sich über meinBerlin im Zeitraum vom 19. Juli bis 15. August 2021 zur Einschätzung der beiden städtebaulichen Konzepte für das Bauvorhaben am Lichterfelder Ring beteiligt. Das Ergebnis sollte bei der Auswahl eines Entwurfes helfen. In allen der abgefragten Kriterien wurde der Entwurf von Arnold und Gladisch positiver bewertet, womit dieser als Favorit der Online-Beteiligung hervorgeht. Im Ergebnis wird degewo in Zusammenarbeit mit dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg das städtebauliche Konzept des Büros Arnold und Gladisch weiterentwickeln. Dabei muss der vorliegende Stand des städtebaulichen Konzeptes vertieft und in entscheidenden Punkten weiter qualifiziert werden, um die Anforderungen des Bezirks und weiterer Fachbehörden umzusetzen.
Verfahren zur Baurechtschaffung
Hintergrund des weiteren Verfahrens ist, dass eine Bebauung südlich des Lichterfelder Rings nach dem aktuellen Planungsrecht nicht möglich ist. Daher bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplans durch das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg und begleitend einer Änderung des Berliner Flächennutzungsplans (FNP) durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Diese beiden Verfahren wurden bereits eingeleitet, jedoch ruhten sie bis zum Abschluss des Werkstattverfahrens von degewo und werden nun auf Basis des städtebaulichen Konzepts fortgesetzt.
Daher folgt nun eine gemeinsame inhaltliche Abstimmung zum Städtebau, bei der insbesondere die Themen Erschließung, Freiflächen, Stellplätze, Biotop- und Baumerhaltung genauer betrachtet und berücksichtigt werden. Entsprechend werden die Planentwürfe überarbeitet und die erforderlichen Fachuntersuchungen (z. B. Artenschutz, Verkehr, Lärm) erstellt.
Weitere Öffentlichkeitsbeteiligung
Sowohl im Bebauungsplanverfahren 7‑92 als auch im Verfahren zur FNP-Änderung 07/19 werden dann neben den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (z. B. Versorgungsunternehmen) auch die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, sich die Planunterlagen und Gutachten anzuschauen und sich hierzu zu äußern. Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan wird voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte 2022 erfolgen und vorab in der Tagespresse sowie im Berliner Amtsblatt angekündigt.