Bezirkliche Entwicklungsleitlinien für die City West
Ein wichtiger Schritt innerhalb des laufenden Prozesses erfolgte mit dem Bezirksamtsbeschluss zu den Entwicklungsleitlinien für die BEP City West, deren Zielsetzungen eine wichtige Grundlage für die weitere Erarbeitung darstellen. Grundlage für die Erarbeitung der Entwicklungsleitlinien waren die gesamtstädtischen und bezirklichen Fachplanungen, die Ergebnisse der Stärken-Schwächen-Analyse sowie die daraus abgeleiteten Handlungserfordernisse und Zielsetzungen.
Hintergrund
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin hat auf seiner 193. Sitzung am 02.03.2021 die Aufstellung einer Bereichsentwicklungsplanung für die City West (BEP) entsprechend § 4 Abs. 2 AGBauGB und den entsprechenden Ausführungsvorschriften (AV BEP) für den dargestellten Geltungsbereich beschlossen (Beschluss Nr. 293).
Die Bereichsentwicklungsplanung ist eine bezirkliche, teilräumliche Planungsebene zwischen der übergeordneten (gesamtstädtischen) Planung und der kleinräumigen verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungspläne). Über dieses Planungsinstrument können sowohl städtebauliche und freiraumplanerische Ziele definiert als auch thematische Vertiefungen zum Beispiel zu ökologischen oder verkehrlichen Zielen und Maßnahmen ausgearbeitet werden.
![Geltungsbereich der Berecihsentwicklungsplanung City West](https://meinberlin-media.liqd.net/uploads/ThoKra/2022/11/16/planungskulisse_bep_citywest.jpg)
Ausgangspunkt für die Erarbeitung der Bereichsentwicklungsplanung City West sind der Flächennutzungsplan, die betreffenden Stadtentwicklungspläne, die Ziele des Entwicklungskonzepts für die City West, das bestehende Baurecht, die vorliegenden bzw. sich in Aufstellung befindlichen bezirklichen Fachplanungskonzepte sowie die vom Werkstadtforum erarbeiteten Leitsätze der Charta City West 2040.
Ziele der Bereichsentwicklungsplanung für die City West
Veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen, deutliche strukturelle Veränderungen im Einzelhandel, die gebotene Einhaltung der Klimaschutzziele und Klimaanpassungsstrategien, die veränderten verkehrspolitischen Zielsetzungen und nicht zuletzt die aktuellen Pandemieerfahrungen erfordern eine Neudefinition der Entwicklungsziele für die City West.
Die Inhalte der Bereichsentwicklungsplanung City West sollen dabei über die klassischen – zumeist räumlich zu verortenden – Inhalte zu Nutzungsstruktur, sozialer Infrastruktur, Grün- und Freiflächen, Gewerbe, Zentren- und Einzelhandel und die verkehrliche Infrastruktur hinausgehen und z.B. auch Festlegungen zur klimaresilienten Stadtentwicklung sowie konkrete Vorschläge zum Umgang und zur Neugestaltung des öffentlichen Raumes enthalten.
Beteiligung
Die Bereichsentwicklungsplanung City West wird in regelmäßigem Austausch mit unterschiedlichen Akteuren aus Verwaltung und (Fach-)Öffentlichkeit erarbeitet. Dazu gehören:
- ein regelmäßig tagender verwaltungsinterner Steuerungskreis mit den berührten bezirklichen Abteilungen und Fachämtern, VertreterInnen insbesondere der Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz und
- ein beratendes Begleitgremium aus VertreterInnen der Fachöffentlichkeit und Interessengruppen (z.B. Werkstadtforum, Verkehrs-, Umwelt- und Mieterverbände, Universitäten etc.).
- Bürgerinformationsveranstaltungen während des laufenden Arbeitsprozesses.
Nach Erarbeitung der Entwurfsfassung der Bereichsentwicklungsplanung City West erfolgt für einen Monat die öffentliche Auslegung Die BerlinerInnen sind dazu eingeladen, sich über die Planung zu informieren und Anregungen abzugeben. Die eingehenden Hinweise werden in die Abwägung eingestellt.
Die Bereichsentwicklungsplanung City West wird abschließend vom Bezirksamt und der Bezirksverordnetenversammlung beschlossen und erlangt dadurch eine verwaltungsinterne Verbindlichkeit. Sie ist mit ihren festgesetzten Zielen u.a. Ausgangspunkt für die verbindliche Bauleitplanung für neue Bauvorhaben und bildet damit nicht nur einen Rahmen für das Verwaltungshandeln und Investitionstätigkeit des Landes Berlin, sondern auch für die Bauprojekte privater BauherrInnen.
Dateien zum Download:
Darstellung des Geltungsbereich
Bezirkliche Entwicklungsleitlinien für die City West