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Fußgänger*innen-Zone: Niemannstraße

Niemannstraße (zwischen Kreuzung Revaler Straße und Kreuzung Simplonstraße) Fußgänger*innenzone

Hier haben alle Menschen zu Fuß Vorrang. Zu bestimmten Zeiten sind Anlieferungen möglich. Ausnahmegenehmigungen für das Einfahren erhalten nur wenige, z.B. mobilitätseingeschränkte Menschen. In bestimmten Fällen werden statt Fußgänger*innen-Zonen Kfz-freie Straßenabschnitte vorgesehen, in denen auch Platz für Radverkehr eingeplant wird.

Referenznr.: 2023-21226

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