Zum Inhalt springen

Alt-Rudow Flaniermeile

keine Zuordnung

Der markierte Bereich sollte grds. unter gewissen Einschränkungen (Einsatzfahrzeuge etc.) für den Kraftfahrzeugverkehr eingeschränkt werden und als eine Art Flaniermeile angelegt und gekennzeichnet werden. Der Durchgangsverkehr kann weiterhin über Neuköllnerstraße erfolgen. Lieferanten und Versorgungsfahrzeuge z.B. BSR erhalten weiterhin uneingeschränkten Zugang. So kann der Ortskern beruhigt werden und lädt mehr zum spazieren ein wie es in vielen Orten wie z.B. Bamberg oder Erfurt bereits jetzt der Fall ist. Die Schulen, Kindergärten und sozialen Einrichtungen könnten mit Ideenwettbewerben künstlerisch den Ortskern gestalten.

neukölln_bewohner erstellt am
Referenznr.: 2024-25474

Kommentare