Naherholung und geschützte Naturbereiche
Der Grünbereich östlich des Grabens sollte in bestimmten Bereichen durch Wege erschlossen werden, aber es müssen auch geschützte Flächen erhalten bleiben, in denen sich die Natur ungestört entfalten kann (z.B. Feuchtgebiete / Wasserflächen). Am östlichen Rand muss der Baumbestand zum Einfamilienhausgebiet vollständig erhalten bleiben