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Lärmschutz Metastraße - bestehendes Einfahrverbot durchsetzen

PKW-Verkehr

Die Einfahrt von der Rosenfelder Straße in die Metastraße ist zwar nicht erlaubt, dennoch wird so von Autofahrenden insbesondere morgens und abends/nachts auf Kosten der Anwohnenden "abgekürzt" um so die Ampel und den Fußgängerüberweg auf der Weitlingstraße zu umfahren. Da die Einfahrt nicht erlaubt ist, beschleunigen Autofahrende dann besonders stark um schnell durch die Straße zu kommen. Vor ein paar Jahren wurde das Einfahrverbot hin und wieder von der Polizei kontrolliert, mittlerweile aber komplett ignoriert.Hinzu kommt, dass die Metastraße Teil des Vorrangnetzes im Radverkehrsnetz ist. Radfahrende haben dort eigentlich Vorrang. Fährt man jedoch heute mit dem Rad in der Metastraße, wird man in der Regel durch Autofahrende bedrängt, da die Straße einseitig beparkt wird und sehr schmal ist. Radfahrende weichen deshalb auf den Geweg aus und bedrängen Fußgänger*innen. Das bestehende Einfahrverbot sollte daher mit geeigneten Mitteln konsequent durchgesetzt werden.  

Philipp B. erstellt am
Referenznr.: 2024-24864

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