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Durchsetzung der Park- und Halteverbote im Wendehammer und an weiteren Orten im Wilhelmine-Gemberg-Weg sicherstellen

Fußverkehr Radverkehr Autoverkehr Besonderer Lieferbedarf Gefahrenstelle Kinder & Schulwege Aufenthalt & Soziales Begrünung & Hitze Gesundheit & Wohlbefinden

Regeln, die nicht beachtet werden: 

  • Parkverbote
  • Abstellvorschriften für Elektrotretroller und weitere

Das Einhalten der Vorschriften muss mit baulichen Maßnahmen sicher gestellt werden. Häufig werden Fahrzeuge zwischen Hochtief und Seifenfabrik im Parkverbot wie der Einfahrt zum Parkplatz von Hochtief und im Wendehammer abgestellt, dass Fusgänger:innen den Fussweg nicht ungestört nutzen können. 

Bei den Parkplätzen am Tor zum Parkplatz von Hochtief kann zum Beispiel das Anlegen von Begrünungskästen am Fußwegrand helfen, den Fußweg frei zu halten. 

Der Wendehammer muss besser ausgewiesen sein, so dass KfZ-Fahrende überhaup bemerken, dass sie in einem Wendehammer halten/parken. 

Techiona bearbeitet am
Referenznr.: 2024-24651

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