Kiezblock Augusstraße
Sehr geehrte Damen und Herren,
als gebürtige Mitte-Berlinerin und seit 1998 in der Gipsstraße wohnhaft lehne ich, wie auch meine Familie, die Aufstellung von Pollern zur Verkehrsberuhigung strikt ab.
Natürlich stehen wir einer Verkehrsberuhigung positiv gegenüber , aber nicht auf diese Art und Weise , die wieder mal zu Lasten der angestammten Bewohnerschaft unseres Kiezes gehen soll.
Entgegen der Behauptung auf der Infoveranstaltung am 16.04.2024 gehen wir nicht davon aus, dass die KFZ Dichte im Kiez so gering ist, wie angegeben. Allein in unserem Haus, in der Gipsstraße 9 verfügen 8 Mietparteien über 5 KFZ. Die Berechnungsmethode des Kiezblocks bzgl. der hier ansässigen Fahrzeuge, welche Herr Jakob Schwarz von der Initiative uns auf Nachfrage bestätigte, entbehrt jeder mathematischen Grundlage. Man kann doch nicht nur rein und rausfahrende KFZ zählen. Man muss doch schauen, wieviel Fahrzeuge hier zugelassen sind. Dafür gibt es eine Zulassungsstelle. Alles andere ist nicht nachweisbar und kann für ideologische Zwecke missbraucht werden.
Zur Beruhigung des Verkehrs wären Bodenwellen, ein Tempolimit, Zebrastreifen, nur für Anlieger frei- Schilder, temporäre Blitzer, Polizeikontrollen zu empfehlen.
Es wird auch grundsätzlich nicht zu schnell gefahren und es passieren auch nicht über den Durchschnitt Unfälle.. Durch die Rechts vor Links Regel wird die Geschwindigkeit doch sehr abgebremst. " Gerast" wird eigentlich nur in den Straßen mit einseitigen Parkverbot, da die Straße dann schön übersichtlich ist. Die Radfahrer ohne Kenntnis dieser Regel und vieler anderen Verhaltensweisen in der Öffentlichkeit sind eher das Problem.
Es ist mir auch unklar, wie wichtige Dienste (Krankentransporte, Müllfahrzeuge, Handwerker) auf dem kürzesten Weg durch das Viertel fahren sollen.
Zusätzlich verlängert sich die Parkplatzsuche für die Anwohner noch mehr, so dass auch der Emissionsausstoß steigt.
Abschließend verweise ich darauf, dass das Berliner Verwaltungsgericht im Dezember 2023 die Aufstellung von Pollern in einer kleinen Berliner Stra0e, die auch vom Durchgangsverkehr befahren wurde, für rechtswidrig erklärt. Es ging hier auch um Gründe der Verkehrssicherheit und den Lärm und Abgasschutz.
Nach Auffassung des Gerichts waren die Ausnahmetatbestände der StVO für die Sperrung nicht gegeben. Für das Verbot des fließenden Verkehrs ist eine besondere Gefahrenlage nötig, die das allgemeine Risiko übersteigt. Diese Voraussetzung ist auch Schulen und Kitas betreffend in unserem Kiez objektiv nicht gegeben, reines Wunschdenken hilft da nicht weiter.
Das im übrigen viele Bewohner für die Aufstellung von Pollern waren, spielte für das Gericht keine Rolle. Eine eventuelle Reform der StVO wurde vom Bundesrat abgelehnt.
In Anbetracht der Vermeidung eines Rechtsstreits bitten wir Sie von dem Vorhaben Abstand zu nehmen. Es müssen nicht unnötig Steuergelder wegen Sinnlosigkeiten verschleudert werden und die Bevölkerung muss auch nicht noch mehr gespalten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Annett Marquardt