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Sondernutzungsverordnung für die Fußgängerzone

für die Fußgängerzone:

Außenflächen für die Gastronomie genau festlegen

Gestaltungsvorschriften erlassen, um für ein wenig Schönheit und Freundlichkeit zu sorgen

mehr Kleinteiligkeit, schönere Farben, mehr Gemütlichkeit

Vorbilder in anderen Städten zu Rate ziehen

b-schneider erstellt am
Referenznr.: 2024-24173

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