verkehrberuhigter Geschäftsbereich Wilmersdorfer Straße
Wilmersdorfer Straße als verkehrberuhigter Geschäftsbereich
Für die Abschnitte der Wilmersdorfer Straße im Norden und Süden außerhalb der Fußgängerzone sollte überlegt werden, diese als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich nach StVO §45 Abs. 1 d mit einem Tempolimit von z.B. 20 km/h auszuweisen um den Aufenthalt angenehmer und die Fahrbahnquerungen leichter und sicherer zu machen. Dies könnte durch Gehwegvorstreckungen an allen Kreuzungen und Einmündungen sowie für zusätzliche Übergänge im Straßenverlauf ergänzt werden.