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Jelbi-Stationen / Mobilitätspunkte gehören nicht auf den Gehweg

Jelbi-Station auf dem Bürgersteig am U Bf Bismarckstraße

Jelbi-Stationen zum Ausleihen von Rädern, E-Scootern usw. gehören nicht auf die Flächen des Fußverkehrs. Die anfangs eingerichteten Standorte direkt in der Fußgängerzone wurden glücklicherweise schon verlagert. Der Standort an der Kreuzung Wilmersdorfer Straße / Bismarckstraße zwischen den Fußgängerüberwegen an den Ampeln und dem U-Bahn-Zugang ist jedoch noch nicht korrigiert: Die Jelbi-Station ist hier hinter einem Absperrgeläder auf dem Bürgersteig angeordnet, so dass sie nicht einmal bei gutem Willen von der Fahrbahn direkt erreicht werden kann, sondern es müssen ausgerechnet die meist stark begangenen Fußgängerfurten an der Kreuzung mit genutzt werden. Dieser Standort sollte am besten an den Fahrbahnrand verlagert werden. Auch auf den südlichen und nördlichen Abschnitten der Wilmersdorfer Straße sollten Jelbi-Stationen eingerichtet werden, damit insbesondere die E-Scooter und Leihfahrräder nicht überall den Fußgängern im Weg stehen. Sie sollten aber dann bitte gleich am Fahrbahnrand eingeordnet werden. 

JS bearbeitet am
Referenznr.: 2024-23999

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