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Offenes Helgoländer Ufer, Beteiligung

sonstiges

Aus meiner Sicht ist es eine Farce, wenn am Freitag 15. zu Montag 18.03. mit einen Zettel am Briefkasten zu einer "Beteilligung" eingeladen wird. Das verletzt das Recht auf Beteiligung gem. § 19 Abs. 2 Berliner Mobilitätsgesetz: "Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist auf Mitwirkung auszurichten". 

Eine Beteiligung in entsprechender Form, "ob" eine Nutzungsänderung stattfinden sollte, z. B. durch schriftliche Einladung der Anlieger, ist nicht erfolgt. Nur über das "Wie" diskutieren zu lassen, zeugt weder von Basisdemokratie noch von "mehr Demokratie wagen".

Das Ufer sollte für den PKW-Verkehr offen bleiben. Den Straßenabschnitt zu sperren sorgt für höheres Verkehrsaufkommen auf umliegenden Straßen.

ThomasiusAnwohner erstellt am
Referenznr.: 2024-23735

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