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Fahrradstraße erschwert sichere Querung der Lützowstraße im Bereich Magdeburger Platz

Kreuzung Lützowstraße / Kluckstraße Hinweis Fußverkehr Radverkehr ÖPNV Gefahrenstelle anderes

Mit der Umwidmung der Lützowstraße in eine Fahrradstraße entfallen die Lichtsignalanlagen an den beiden Kreuzungen Genthiner- und Kluckstraße, womit sich vier durch LSA sicher geregelte Querungsmöglichkeiten, deutlich verschlechtern. Hier in ganz besonderer Weise beeinträchtigt sind die Bewohner der Senioreneinrichtungen in den genannten Querstraßen. Da in einer Fahrradstraße weiterhin Tempo 30 erlaubt ist, dieses aber durch die Radfahrenden sehr heterogen gehalten wird, ist eine Geschwindigkeitsabschätzung aus Fußgängersicht sehr schwer möglich. Dies widerspricht dem Anspruch eines "Seniorenfreundlichen Kiezes". Noch gravierender stellt sich die Situation für sehbeinträchtigte Personen, insbesondere aus den genannten Einrichtungen, dar.

Nicht ausreichend berücksichtigt sind sämtliche Fußverkehrsströme, insbesondere zur nächst gelegenen ÖPNV Haltestelle "Gedenkstätte Deutscher Widerstand" sowie der direkten Erreichbarkeit der "Villa Lützow" aus Richtung Kluckstraße, südlicher Abschnitt.

Da die Lützowstraße zwischen Potsdamer Straße und Lützowplatz aufgrund der vorfahrtsberechtigten Fahrradstraße nur noch linienhaft zu queren sein wird, müssen unbedingt viele Querungserleichterungen geschaffen werden, die jedoch nie das Sicherheitsniveau einer LSA gesteuerten Querung erreichen werden. Fazit: Senioren und sensitiv beeinträchtigte Menschen werden es künftig schwerer haben. Das kann nur mit einer wirklich verbesserten Aufenthaltsqualität halbwegs kompensiert werden. Usicherer bleibt es auf jeden Fall.

Diese Zeilen sind geschrieben von einem Mitglied des Stadtteilforums Tiergarten Süd, das allerdings selbst nicht im Kiez wohnt und dem Projekt grundsätzlich positiv gegenüber steht aber als bezirklicher Seniorenvertreter und Mitglied des Beirates für Menschen mit Behinderungen sich zum Schluß der Beteiligung genötigt sieht, ganz besonders für die genannte Personengruppe Wort zu ergreifen.

 

 

 

 

Herbert Probst erstellt am
Referenznr.: 2024-23690

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