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Ganzheitliches Konzept der Sanierung des Weißen Sees

Ideen, wie Mensch und Natur gut zusammen im Park „leben“ können

Vordringlich ist die ökologische Sanierung des Wasserkörpers des Weißen Sees. Für die Wasserkörpersanierung ständen kofinanziert Mittel des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) zur Verfügung.

Alle Planunterlagen und Gutachten sollten zeitnah im Internet veröffentlicht werden, um eine qualifizierte Bürgerbeteiligung vor der Entscheidungsfindung zu ermöglichen (Umsetzung u.a. des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes sowie Umweltinformationsgesetzes).

Im Sinne der Abschwächung und Anpassung an den globalen Klimawandel, der ausdrücklich zur Begründung der Parksanierung herangezogen wird, ist folglich eine Renaturierung und naturgemäße Umstellung der Parkpflege notwendig.

Im Einzelnen sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden:

Wasserkörper

  1. Die Einleitung von schadstoffhaltigen Abwässern, insbesondere Straßenabwässer, zu verhindern

  2. Bis zur Seesanierung und ggf. darüber hinaus künstlich Sauerstoff zuzuführen, zusätzlich zu der Wiederherstellung der derzeit nicht funktionsfähigen Fontäne, z.B. durch die Einleitung von Luft unterhalb der Wasseroberfläche

  3. Durch Schilfanpflanzungen im Uferbereich die natürliche Filterungsfähigkeit des Weißen Sees zu erhöhen

  4. Das Angeln zu beenden und Hunde zwingend an der Leine zu führen, insbesondere im Hinblick auf die wiederholten Verletzungen bis zum Tode der Wasservögel beim Gründeln durch Angelschnüre und -haken sowie Verschrecken bis Verbisse durch Hunde (Umsetzung u.a. der EG-Vogelschutzrichtlinie)

  5. Maßnahmen im Grundwassereinzugsgebiet des Weißen Sees zur Entsiegelung und Wiederanstieg des Wasserspiegels durchzuführen, insbesondere durch Bebauungs- und Landschaftspläne sowie ein Entsiegelungs- und Hofbegrünungsprogramm bei gleichzeitiger Wertsteigerung der Immobilien sowie Lebens-, Arbeits- und Aufenthaltsqualität (Umsetzung u.a. des Landschaftsprogramms Berlin, inklusive Artenschutzprogramm, sowie der Charta für das Berliner Stadtgrün mit Handlungsprogramm 2030)

Park am Weißen See

  1. Eine Bedarfserhebung der Nutzer*innen des Parks und Weißen Sees durchzuführen und dementsprechend die Planungen grundlegend zu überarbeiten

  2. Umbaumaßnahmen auf das Wesentliche zu beschränken und unversiegelte Flächen und Wege sowie die jahrelang gewachsene Vegetation zu erhalten

  3. Voraussehbare, vermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft zu unterlassen, wie z.B. die im Jahr 2023 errichtete „klimafreundliche Parktoilette“ im natürlichen Uferbereich des Weißen Sees oder zusätzliche Beleuchtung, die Wirbellose (insbesondere Insekten) und Wirbeltiere (u.a. Fledermäuse, Vögel) beeinträchtigen kann

  4. Die Parkvegetation extensiv zu pflegen, u.a. hohe Baumstümpfe abgängiger Bäume sowie Totholz für die Wirbellosen und Wirbeltiere (u.a. Vögel und Fledermäuse) zu erhalten, nur zweischürig, rotierend außerhalb des Uferbereichs auf weniger intensiv betretenen Wiesenflächen zu mähen und nicht zu düngen, keine Gifte auszubringen

  5. Die historischen, flachen Uferwegbegrenzungen aus Metall zum Weißen See zu erhalten und zu reparieren sowie außerhalb der Hauptnutzungszeiten jährlich den blanken Uferboden aufzulockern und Gräser neu einzusäen

  6. Bei der Neugestaltung von Vegetationsflächen standorttypische, natürliche Arten sowie lokales Saatgut zu verwenden

  7. Baustelleneinrichtungen nur auf bereits versiegelten Flächen einzurichten, um insbesondere die zahlreichen über Jahre gewachsenen Frühjahrsblüher im Park nicht zu zerstören und den Boden nicht zu verdichten

  8. Die Bürgerbeteiligung verbindlich werden zu lassen, statt wie angekündigt lediglich in Detailplanungen nach Möglichkeit zu berücksichtigen

  9. Vandalismus zu unterbinden, wie z.B. die regelmäßige Zerstörung bzw. Entwendung der Rettungsringe und -ausrüstung vor dem Ertrinken, durch stärkere Kontrollen sowie Integration der Bürger*innen in die Parkgestaltung

  10. Das Defizit an Grün- und Erholungsflächen auch der angrenzenden Ortsteile und Bezirke zu beheben, aus denen die Bevölkerung mangels solcher Freiflächen herbeiströmt (Umsetzung u.a. des Landschaftsprogramms Berlin, inklusive Artenschutzprogramm, sowie Charta für das Berliner Stadtgrün und Handlungsprogramm 2030)

  11. Die entfernten Parkbänke am Ufer des Eingangs Berliner Allee zeitnah wiederzuerrichten

FritzT erstellt am
Referenznr.: 2023-21281

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