Ermöglichen statt verbieten: Teil 2: Die Klagen gegen längere Öffnungszeiten des Strandbades sind unmoralisch
Die Betreiber des Strandbades wurden – nach deren Aussagen – in den letzten Jahren mit bis zu 30 Klagen von neu hinzugezogenen Anwohnern überhäuft und dadurch fast in den Ruin getrieben. Wenn sich jemand eine teure Eigentumswohnung am See kauft, dann weiß er im Voraus, dass Lärm von spielenden Kindern und nächtlichen Gästen im Strandbad zu erwarten ist. Wenn ihn das stört, muss er sich woanders eine Wohnung suchen. Durch Klagen die Freizeitgestaltung unzähliger anderer Bürger einzuschränken, ist zwar gegenwärtig noch rechtlich möglich, aber zutiefst unmoralisch. Wie auch bei Gaststätten mit Außenbetrieb könnte die Bezirksverordnetenversammlung leicht eine Ausnahmegenehmigung beschließen, die dem Strandbad erlaubt, z. B. bis Mitternacht zu öffnen. Mit Wehmut denken viele Bürger an die schönen alten Zeiten, als man noch lange die warmen Sommerabende im Strandbad genießen konnte, als dort noch „open end“ war.