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Durchgangsverkehr und Kneipenlärm

Simon Dach Straße Sonstige Diese lauten Ereignisse treten vor allem nachts auf. Sonstiges (Bitte im Freifeld spezifizieren)

Der Lärm der Fußgänger und der Göste die  in den Schankgärten sitzen führt nach 22 Uhr für die Anwohner zu erheblichen Belastungen, die sich auf verschiedene Aspekte ihres Lebens auswirken. Einer der offensichtlichsten Bereiche betrifft die Nachtruhe. Wenn über 17 Gaststätten fast nahtlos  in einer Straße angesiedelt sind und die Terrassen nach 22 Uhr geöffnet haben und randvoll gefüllt sind, kann der Lärm von feiernden Menschen, Musik und Gesprächen zu später Stunde die Möglichkeit der Anwohner, ausreichend und ungestört zu schlafen, erheblich beeinträchtigen.

Diese gestörte Nachtruhe hat negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Anwohner. Schlaf ist entscheidend für das körperliche und geistige Wohlbefinden. Chronischer Schlafmangel kann zu Erschöpfung, Reizbarkeit, Konzentrationsproblemen und einem geschwächten Immunsystem führen. Langfristig erhöht dies auch das Risiko für ernsthaftere Gesundheitsprobleme wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen und psychische Störungen.

Die zunehmende Hitze spielt ebenfalls eine Rolle. Besonders in den Sommermonaten, wenn die Temperaturen ohnehin schon hoch sind gibt es eingeschränkte Möglichkeiten, Fenster zu öffnen und frische Luft zirkulieren zu lassen. Dies durch den bis weit nach 0 Uhr anhaltenden Lärm noch weiter erschwert, da das Öffnen der Fenster den Lärmpegel im Inneren erhöht.

Die Folgen des Durchgangsverkehrs und Kneipenlärms sind nicht zu unterschätzen, und es ist wichtig, dass Maßnahmen ergriffen werden, um die Auswirkungen auf die Anwohner zu reduzieren. Der Bezirk sollte u. A. die Anzahl der Sitzplätze zum Bespielen der Schankvorgärten und die Lärmschutzvorschriften verschärfen oder angepasste zeitliche Beschränkungen für den Betrieb der Gaststätten und Schankvorgärten einführen.

Ein angenehmes Miteinander sollte ermöglicht werden, das die Bedürfnisse der Nachtruhe und Gesundheit der Anwohner vor den wirtschaftlichen Interessen der Gastronomiebetriebe berücksichtigt.

 

 

 

 

Anrainer34 bearbeitet am
Referenznr.: 2023-20264

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