Bauarbeiten an Bahngleisen bei ununterbrochenem Bahnbetrieb in bewohnten Gebieten
Bei Bauarbeiten an Bahngleisen kommt zum Schutz der dort Arbeitenden bei ununterbrochenem Bahnbetrieb ein Automatisches Warnsystem (ATWS) zum Einsatz, das eine weithin hörbare Geräuschquelle darstellt. Arbeitsschutz und die sicherheitsrelevanten Anforderungen einer Gleisbaustelle wird hier von Rechts wegen Vorrang vor den immissionsschutzrechtlichen Belangen eingeräumt. Das wird nicht in Zweifel gezogen. Gerade in den Sommermonaten stellt das mit dem ATWS erzeugte Warnsignal und die stete Wiederholung für Anlieger:innen in den näheren Nachbarschaft zu den Geleisbaustellen eine erhebliche Belastung und Beeinträchtigung beim Aufenthalt im Freien dar. Im Winter können sich die Anwohner:innen vor der Lärmbelastung durch Schließen der Fenster ein wenig schützen. Beim Aufenthalt im Freien ist ein Schutz nicht möglich. Deshalb sollten Gleisbaurbeiten bei ununterbrochenem Bahnbetrieb von Mai bis September in bewohnten Gebieten nicht genehmigt werden, oder nur bei Einstellung des Bahnverkehrs mit der Bereitstellung von Schienenersatzverkehr, damit das Lärmsignal wegfallen kann. Die Bauarbeiten selbst erzeugen weit weniger Lärm als das unentwegte Lärmsignal des ATWS.