Bauarbeiten an Bahngleisen in bewohnten Gebieten bei ununterbrochenem Bahnverkehr
Bei Bauten an Bahngleisen wird in dieser Stadt bei ununterbrochenem Bahnverkehr ein Automatisches Warnsystem (ATWS) eingesetzt, das weithin eine intensive Geräuschquelle darstellt. Dies ist notwendig, weil Arbeitsschutz und die sicherheitsrelevanten Anforderungen einer Gleisbaustelle von Rechts wegen Vorrang vor den immissionsschutzrechtlichen Belangen eingeräumt wird. Deshalb sollte in bewohnten Gebieten der Stadt, die in nächster Nähe zu den Gleisbauarbeiten liegen, eine Genehmigung nicht für die Monate Mai bis September erteilt werden, weil die Geräuschentwicklung des ATWS in diesen Monaten eine unerträgliche Geräuschentwicklung bei dem Aufenthalt im Freien darstellt. In den anderen Zeiträumen können sich die Anwohner:innen in der Regel durch das Schließen von Fenstern vor dem Lärm schützen. Das geht nicht beim Aufenthalt im Außenbereich und beeinträchtigt damit die Lebensqualität von Anliegern in den Sommermonaten erheblich. Eine Alternativn zum Einsatz des ATWS ist die vollständige Einstellung des Bahnverkehr mit der Bereitstellung von Schienenersatzverkehr. Das kann auch zu einer erheblichen Verkürzung der Bauarbeiten beitragen.