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Geschwindigkeitskontrolle zur Lärmeeduzierung

PKW Schnelles Fahren Sonstiges (Bitte im Freifeld spezifizieren)

Geschwindigkeitskontrollen werden nur an unfallträchtigen Straßen angeordnet. An Straßen, die von vielen Autofahrern passiert werden, ohne dass es zu Unfällen kommt, finden sie so gut wie nicht statt.

Mit der Geschwindigkeit eines Fahrzeugs steigt nicht nur ggf die Schwere eines Unfalls, sondern auch der Lärm. Deshalb sollen Geschwindigkeitskontrollen auch dort durchgeführt werden, wo trotz hohem Verkehrsaufkommens die Unfallhäufigkeit relativ gering ist, aber der Verkehrslärm hoch. 

Das Unfallgeschehen ist auch deshalb vergleichsweise gering, weil andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger, längst resigniert ihre randständige Rolle gegenüber dem motorisierten Verkehr akzeptiert haben und Konfrontationen meiden.

Olga Hübner erstellt am
Referenznr.: 2023-18982

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