Zum Inhalt springen

Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung durch unnötiges Hupen

PKW unnötiges Hupen Diese lauten Ereignisse treten vor allem tagsüber auf.

Innerorts erlaubt die Straßenverkehrsordnung das Betätigen der Hupe nur dann, wenn eine Gefährdungssituation vorliegt. Gegen kaum eine Regel wird so häufig und ungeniert verstoßen wie gegen diese. Ich nehme an, dass seit Jahren in Berlin keine Bußgelder für unnötiges Hupen verhängt wurden. Es besteht kein Unrechtsbewusstsein.

Hupen ist nicht nur Lärmemission, sondern darüber hinaus ein aggressiver Akt, der zudem durch Verunsicherung (wer ist gemeint, was ist los?) Gefahrensituationen erzeugt, statt Risiken zu reduzieren. 

Verkehrslärm an sich, vor allem durch überhöhte Geschwindigkeit, ist schlimm genug, solange keine Geschwindigkeitsübertretung vorliegt aber bis zu einem gewissen Grade hinzunehmen. Das gilt nicht für das Hupen.

Ich bitte darum, eine Kampagne zu initiieren unter Einbeziehung der Taxiinnung und der BVG (ja, auch Busfahrer hupen aus Ärger oder Ungeduld), mit der auf die Straßenverkehrsordnung aufmerksam gemacht und um Rücksicht gebeten wird. Unternehmen, die Firmenfahrzeuge betreiben, werden aufgefordert, ihre Fahrer anzuweisen, die Hupe nur zur Gefahrenabwehr zu betätigen.

Die Bußgelder sind anzuheben, sie dienen nicht der Abschreckung und lohnen nicht den bürokratischen Aufwand, der mit der Verhängung verbunden ist.

 

Olga Hübner erstellt am
Referenznr.: 2023-18981

Kommentare