Geisenheimer Straße (Rheingau-Viertel)
In der Geisenheimer Straße (Abschnitt zwischen Südwestkorso und Wiesbadener Straße) bestehen überhaupt keine Fahrradabstellmöglichkeiten. Die Keller der bestehenden Gebäude sind aufgrund der "effizienten" Bauweise Gebäude der 1930er bzw. 1950er Jahre leider nur sehr schwer und über steile Treppen zu erreichen. Das Rheingauviertel steht außerdem unter Denkmalschutz, sodass Fahrradbügel in den Vorgartenbereichen nur mit Abstrichen denkmalrechtlichen Belange möglich wären. Das Verhältnis von Parkmöglichkeiten für Kfz und Fahrräder liegt bei ca. 100 zu 0. Fahrradboxen sind beidseitig möglich. Die Öffnung der Geisenheimer Straße für Fahrradfahrende in beide Richtungen wäre außerdem Wünschenswert. Die Straßenbreite ist ausreichend bemessen.
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