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Schaffung zweckgebundener Halte-/Parkzonen im gesamten Block

blockweit Anregung Pkw Wirtschaftsverkehr

Parkraum ist knapp und wird größtenteils von wenig bewegten Privat-KFZ besetzt. Die Einrichtung von Kurzzeithalte bzw. zweckgebundenen Parkzonen alle 50 m zwischen 7 und 20 Uhr:

  • fördert die Nutzung und erschwert den Besitz von KFZ
  • ermöglicht einen besseren Zugang für Gewerbetreibende (Lieferdienste, Handwerker, Pflegedienste...)
  • verhindert zweite Reihe Halten
  • verbessert die Zugänglichkeit des anliegenden Einzelhandels
  • schafft private Umladepunkte
  • fördert Car-Sharing
  • beruhigt den Verkehr und erhöht die Sicherheit
JörgK erstellt am
Referenznr.: 2021-09817

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