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Sonder- und Betriebsfahrten der BVG umleiten

Sonstiges

Als Maßnahme wird angeregt, dass landeseigenen Unternehmen BVG hinsichtlich seiner Verantwortung für gesundheitserhaltende Verkehrsführungen dahingehend zu verpflichten, die Zu- und Abwegung seiner Betriebs- und Sonderfahren zum Betriebshof Siegfriedstraße über die Landsberger Allee, über Alt Friedrichsfelde, Rhinstraße, Landsberger Allee, über Herzbergstraße oder über die Joseph-Orlopp Str. neu zu strukturieren.

Gerade im Hinblick auf Lautstärke, CO2 Ausstoß, Feinstaub und allg. Sicherheit ist eine Verkehrsführung durch eine enge, einspurige Straße in einem reinen Wohngebiet nicht mehr angemessen, insbesondere dann, wenn ohne großen Ressourcenaufwand Alternativen über mehrspurige Hauptstraßen und Straßen in reinen Gewerbegebieten bestehen.

PS bearbeitet am
Referenznr.: 2020-07416

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