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Berücksichtigung des Besucherstroms

Thaiwiese

Das auf der Bürgerversammlung vorgestellte Konzept würdigt meines Erachtens die unterschiedlichsten Interessen der verschiedenen Parknutzer: Besucher des Parks selbst (dazu zählen auch die Anwohner), aber auch des Parkcafés, der Thaiwiese und des Flohmarkts. Es ist auch zu gegrüßen, dass die Größe Spielfläche erhalten werden soll.

Im Unterschied zu den meisten anwesenden Anwohnern, denen das hohe Besucheraufkommen ein Dorn im Auge ist, ordne ich genau letzteren Aspekt nicht negativ ein. Es handelt sich um eine öffentliche Fläche (nicht um eine laute Kneipe in einem Wohnhaus), sodass hier schlicht nicht nur die Interessen der Anwohner gelten dürften. Insofern begrüße ich die Entscheidung der Stadt, den Markt zweifelsfrei zu erhalten und in eine geordnete Form zu bringen. So viel vorab....

Die Frage, die sich mir stellt: Die neue Flächenaufteilung scheint mir angesichts der Popularität sinnvoll, ebenso wie der Wunsch nach echten Parkeingängen. Auch die Standanzahl dürfte dem "Bedarf" gerecht werden, selbst wenn die Besucherzahl etwas zurückginge. Ich stelle aber in den Raum, dass der Verzehrort der Speisen bei anhaltener Popularität nicht klar ist. Man kann nicht davon ausgehen, dass die Grünfläche nicht genau dafür genutzt wird. Das finde ich auch grundsätzlich schön und habe es auch so verstanden, dass dies gewünscht ist. Man muss aber wissen, dass sich daraus die Zuständigkeiten verändern. Person A holt Essen an Stand 23 und verzehrt es auf der Wiese. Derzeit sind zumindest ein guter Teil der Verzehrstellen auch den Ständen zugeordnet. Und es gibt zumindest eine intern geregelte Müllzuständigkeit. Bei neuen Modell müsste diese Müllzuständigkeit übergeordnet erfolgen. Das aber ist ein Problem, dass es in allen Berliner Parks gibt.

Abgesehen davon, entscheidet letztlich der Besucherstrom über den Zustand des Parks. Das sieht man an den Trampelpfaden. An dieser Stelle würde ich mir also wünschen, dass das Konzept erweitert wird.

Wie lenkt man die großen Besucherströme auch nach dem Kauf von Speisen und nach der Mahzeit.

 

 

UlfK erstellt am
Referenznr.: 2020-05479

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