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Mittelfristige Anhebung der technischen Ausstattung von Wohnungen der städtischen Wohnungsgesellschaften

Neu-Hohenschönhausen, fünf- bzw. sechsgeschossige Bebauung Grün, Verkehr, Wohnen

Ausgangspunkt:

Ein großer Teil der Wohnungen in Hohenschönhausen gehört städtischen Wohnungsgesellschaften, vor allem der HOWOGE.

Die mehrgeschossigen Gebäude wurden zu Zeiten der Mangelwirtschaft fast alle auf der Grundlage einer Ausnahmegenehmigung des DDR-Ministerrats ohne Aufzug errichtet. Das waren Absprachen zwischen dem ehemaligen Ministerpräsidenten der DDR und seinem Schwiegersohn Junker.

Auf diese sogenannten Ausnahmegenehmigungen berufen sich einige verantwortliche Leitungskräfte der HOWOGE noch heute.

Die Geschäftsführung der HOWOGE hat in den 90er Jahren bei der Modernisierung der Objekte einige bei anderen Wohnungsunternehmen übliche Leistungen nicht ausführen lassen, um die Kreditbelastung im Rahmen zu halten.

Das waren z.B. Egalisierungsanstriche auf den Fassaden, (um die Standzeit der Putze um etwa 10 Jahre zu verlängern), Revisionsklappen in Bad oder Küche für spätere Eingriffe in die Installation, aber auch Personenaufzüge, die zu dieser Zeit ausgesprochen kostengünstig eingebaut wurden.

Jetzt ist festzustellen, dass einige ältere Leute ihre Wohnungen kaum noch verlassen, weil sie den Weg vom 3. oder 4. Obergeschoß nicht mehr schaffen. Leider beobachten wir das z.Z. auch in unserem Haus.

Maßnahme:

Ich schlage vor, dass die Stadt Berlin in Zusammenarbeit mit dem Mieterrat der HOWOGE Einfluss auf den Aufsichtsrat der HOWOGE nimmt und diesen beauftragt, bis zum 30.06.2019 mittelfristige Schritte festzulegen, um im gesamten Bestand der HOWOGE durch Verwendung der jährlichen Gewinne und Aufnahme langfristiger Kredite ein bautechnisches Niveau herzustellen, dass dem der Erdgeschoßwohnungen entspricht.

Im Detail meine ich damit die Ausstattung der 5 und 6 geschossigen Gebäude mit kostengünstigen Personenaufzügen mit Halt in den Geschossen EG, 2, 4 und 6.

 

willi erstellt am
Referenznr.: 2018-03894

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