Zum Inhalt springen

Geschwindigkeitsüberwachung & Temposchwellen 5km/h im verkehrsberuhigten Bereich Eliashofschule

Verkehrsberuhigter Bereich Eliashofschule Verkehrssicherheit

Der Straßenbereich vor der Eliashofschule ist verkehrsberuhigt, allerdings wird dies vom Bezirk nicht durchgesetzt. Ein Starrenkasten könnte mit Sicherheit Abhilfe schaffen. In NRW werden diese Starrenkästen auch bei Schrittgeschwindigkeit (5 km/h) mit großen Erfolg für die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler eingesetzt. Es ist dringend notwendig zudem auch das generelle Überholverbot (gemäß § 42 StVO) durchzusetzen. Dies kann nur durch regelmäßige polizeiliche Kontrollen gelingen. Sollte dies aus praktischen und rechtlichen Gründen nicht möglich sein, muss die Straße zwingend mit jeweils (auf jeder Seite) 5 Temposchwellen 5km/h (sehr hoch) ausgestattet werden um die Tempobeschränkung physisch durchzusetzen. Auch die Einrichtung einer Einbahnstraße könnte zur Entlastung beitragen, allerdings nur in Verbindung mit Geschwindigkeitsüberwachung und/ oder Temposchwellen 5km/h. Die Einrichtung einer Fahrradstraße halte ich für nicht zielführend, weil diese sich mit dem Ziel der Schrittgeschwindigkeit und damit einhergehenden Temposchwellen nicht vertragen würde. Zudem ist das Durchfahren von nicht zugangsberechtigten PKW nur sehr schwer zu überwachen. Letzendlich geht es hier "nur" um die Durchsetzung bestehenden Rechtes der StVO. Im Moment passieren die PKW und leider auch die Fahrräder diesen Bereich mit eher 25-30 km/h Stunde manche PKW sogar mit 40-50 km/h. Lasst uns nicht warten bis ein Kind hier erfasst wird!

JulisJulius bearbeitet am
Referenznr.: 2018-03606

Kommentare