Stargarder/ Gleimstraße als Teil des Berliner Radverkehrsnetzes (§41 MobG)
Problem: Ausweisung der Fahrradstraße nur in der Stargarder vermindert gewünschte Bündelungseffekte stark. Die Gleimstraße als wichtiger Zubringer würde weiterhin durch unsichere Verkehrsteilnehmer (z.B. radelnde Schulkinder) gemieden oder Fußgängergefährdend auf die Gehwege verdrängt werden.
Ziele: Bei dem Aufwand, der hier zur Ausweisung einer Fahrradstraße betrieben wird, soll ein Maximum an Radverkehr auf dem Berliner Radverkehrsnetzes (§41 MobG) gebündelt werden. Die Ringbahn-Tangente Gustav-Meyer-/ Rügener /Gleim-/ Stargarder/ Diesterwegstr./ Planetariums-/ Thälmannpark bietet mit seiner geradlinigen Führung eine sehr gute Funktion für das Netz sicherer Radrouten alternativ zu stark befahrenen Hauptstraßen (http://umap.openstreetmap.fr/de/map/radnetz-berlin-presse-11102018_254441#15/52.5463/13.4072).
Lösung: Entlassung der Gleimstraße aus dem übergeordneten (Pkw-)Straßennetz als logische Folge zur bereits erfolgten Entlassung der Stargader Straße. Flankierende Maßnahmen sollen die Stargarder Straße an Diesterwegstr./ Planetariumspark durch entsprechende Führung des Radverkehrs und Beseitigung von Gefährdungen anbinden. Entsprechend soll in Kooperation mit dem Bezirk Mitte die Gleimstraße durch ähnliche Maßnahmen an die Brunnenstraße angebunden werden.