Gefährdung Radler*innen durch KfZ im Durchgangsverkehr
Problem: Fahrradstraße wird höchstwahrscheinlich mit ZZ ‚Anlieger frei’ ausgewiesen. Permanent zunehmender MIV im wachsenden Berlin verursacht Staus auf benachbarten Radialen Schönhauser/ Prenzlauer Allee/ Brunnenstraße – folglich versuchen immer mehr KfZ-Fahrer*innen, Staukreuzungen durch Nebenstraßen (=Wohnstraßen) zu umfahren. Diese wirken oft besonders gestresst und fallen oft durch aggressives Verhalten beim Durchqueren der ‚Abkürzungsstrecken’ und Passieren der Kreuzungen auf. Parallel verlaufen hier die als ‚sicher’ ausgewiesenen Schulwege. Häufige Gefährdungen v.a. von unsicheren Verkehrsteilnehmer*inne (z.B. Schulkinder) sind die Folge. Trotz häufiger Gefährdungen wurden Maßnahmen zum Verhindern von Durchgangsverkehr in Wohngebietsstraßen von BVV und Bezirksamt wegen rechtlicher Bedenken wiederholt abgelehnt.
Ziele: Durchgangsverkehr soll im Sinne der Verkehrssicherheit von Wohnstraßen ferngehalten werden. Besonders die Ausweisung von Fahrradstraßen und die Vorgaben von §44 MobG bieten eine klare rechtliche Grundlage dafür. Aus fehlenden Möglichkeiten und/oder Willen zur Durchsetzung von Verkehrsregeln folgt ein geringer Grad der Regeleinhaltung. Durchgangsverkehr muss effektiv aus der Fahrradstraße herausgehalten werden, wenn die Ausweisung der Fahrradstraße zur Erhöhung von Verkehrssicherheit führen soll. Bei der Erstellung der An- und Abfahrtspläne sollen Senefelder und Dunckerstr. nicht einbezogen werden. Diese Straßen werden voraussichtlich Vorrang-Segmente des Radverkehrsnnetzes (§43 MobG) durch den Helmholtzkiez.
Lösung: Bauliche Verleidung von Durchgangsverkehr: entweder durch kurze Abschnitte gegenläufiger Einbahnstraßen, und/oder durch Diagonalsperren; jeweils so angeordnet, dass von jeder Quelle auf der Fahrradstraße eine Hauptstraße erreicht werden und jedes Ziel in der Fahrradstraße über Hauptstraßen (Swinemünder, Schönhauser, Pappel-, Prenzlauer Allee) erreicht und wieder verlassen werden kann. Bei der Erstellung der An- und Abfahrtspläne sollen Senefelder und Dunckerstr. nicht einbezogen werden. Diese Straßen werden voraussichtlich Vorrang-Segmente (§42 MobG) des Radverkehrsnnetzes (§41 MobG) durch den Helmholtzkiez (siehe http://umap.openstreetmap.fr/de/map/radnetz-berlin-presse-11102018_254441#15/52.5412/13.4224)