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§ Artikel 27 - Freiheit des Kulturlebens & die Künstler fühlen sich unverstanden

Sonstiges

Meine Vorschläge:

  • Dezibel Begrenzung, damit auch Beamte eine genauere Kontrolle durchführen können und es wär für alle gerechter. (kostet circa 15€). - somit wäre es egal ob verstärkt oder ob unverstärkt, eine Obergrenze für alle. - gekoppelt an maximal 1 stunde Aufenthalt  innerhalb desselben Schall Bereiches.
  • erlaubte gebiete/Bereiche Markieren und bezeichnen (mit Nummern versehen)
  • Anmeldegebühr zusätzlich zur Sondergenehmigung (15-50€ pro tag) - um Verwaltungskosten zu finanzieren
  • ein zentrale anmeldestelle (auch Online)
  • eine regrestierung aller Künstler die sich jemals angemeldet haben.

 

Mein Name lautet Daniel, ich bin 42 Jahre alt. Nach 15 Arbeiten geriet ich in eine seelische Krise, doch in meiner Krankheit beschäftigte ich mich wieder mit meinen Leidenschaften (Kunst u. Musik). Wodurch ich wieder Freude am Leben empfand u. auch dieser Ort war daran stark beteiligt … das treffen auf Mitmenschen gemeinsam etwas zu teilen sorgte für Frieden, Ruhe u. erholsame Heilung meiner Seele. Trotz lauter Musik.

Mittlerweile Arbeite ich wieder, habe eine Familie Gegründet und bin sehr glücklich dass ich dennoch auch in den Mauerpark gehen kann.

 

Ein Gleichgewicht im Zusammenleben u. ein Gleichgewicht im Leben jedes einzelnen. Der mauerpark ist so ein Ort, in dem Menschen mit den gleichen Interessen sich begegnen können, ein Ort in dem sie ein Ausgleich für ihr Leben finden eine Abwechslung um den Kopf vom Alltag frei zu bekommen, ein Ort sich auszuprobieren … sich und andere zu finden. Leben und Zusammenleben.

Leben und Zusammenleben an diesem Ort, der ehemalige Todestreifen der für Abgrenzung, Isolierung, Kontrolle und Tod steht, ist nun ein Ort des Lebens, der Freude und der Begegnung. Diese hoch soziale Begegnungsstätte, ist ein Symbol für leben u. sollte somit nicht wieder zu einer „no Go -Area“ werden die, freie Straßen Kultur und ihr Stadtleben unterdrückt. Er sollte erhalten bleiben damit wir an die Vergangenheit erinnert werden und Geschichte sich nicht wiederholt. Genau deshalb brauchen wir regeln.

Auch die Künstler fühlen sich alleine gelassen, missverstanden, weil keiner auf ihre Bedürfnisse eingeht, ihnen wird es schwer gemacht obwohl sie ein Anrecht auf ihre Tätigkeit haben. Genauso die Beamtem, die das geltende recht selten wirklich kennen oder nicht wissen wie sie es durchsetzen sollen bzw. was wann angemessen ist.

Wodurch oft die Kommunikation nicht stimmt, was für alle beteiligten frustrierend ist. Das Argument man darf generell nicht verstärkt spielen (gemeint ist elektronische Verstärkung), bedeutet im Umkehrschluss man dürfte auf trompete oder trommeln spielen oder einfach auf einem Topf schlagen?! Aber selbst das darf man teilweise auch nicht. Hier erkennt man schnell wie schwammig das Ganze ist, es eher zu Konflikten führt und auch viele Künstler gar nicht erst dazu bringt sich in Richtung Anmeldung zu bewegt weil sie eh nicht an den Erfolg einer offiziellen Genehmigung glauben und somit illegal aktiv werden. Auch wird es ihnen erschwert weil Anträge früh morgens in einem kurzen Zeit Fenster zu beantragen sind. Ist ein Künstler eh illegal aktiv wird er es auch nicht mit der Position so genau nehmen ( was in den Eckpunkten einer Genehmigung ja vermerkt ist), was wieder zu Konflikten zu Anwohnern und oder Gewerbe treibenden gibt ... ist es das was die Stadt will?!

Ich wünsche mir das sich alle an einen runden Tisch setzten und miteinander sprechen, Kompromisse finden u. langfristige Lösungen finden bei denen möglichst keiner zu kurz kommt, denn Berlin wird größer u. größer, es bleibt immer weniger Raum für zusammenleben u. Kulturelle Freiräume was oft ein Grund für neu Berliner ist in diese Stadt zu kommen.

Es gibt andere Beispiele für gut geregelte Straßen Kunst in der Welt, Beispiele dass Kultur nicht gleich ganz verboten werden muss. Beispiele wie London, Rom, New York, Wien, Barcelona oder Köln, Münster, Dresden und auch in Berlin auf BVG Gelände, in U-Bahnhöfen gibt es klare Regelungen.

Es geht nicht um den Mauerpark alleine, es geht um die ganze Stadt, und alle Kulturellen Freiräume des ganzen Landes. Der Mauerpark ist nur ein Schmelzpunkt den es jetzt zu regulieren gilt und genau in dieser Regulierung steckt auch die Chance für ein friedliches Zusammenleben in der Stadt Berlin

 

Ich hoffe das in unserer gesellschafft solche Orte nicht verloren gehen auch weil es Gesetze wie den der Kunstfreiheit (Artikel 5, Abs. 3 GG) gibt was ja eines der am stärksten geschützten Grundrechte in Deutschland ist. Oder das Gewohnheitsrecht was über dem geschriebenen gesetzt steht und auch Völkerrecht zu finden ist.

Auch Artikel 27 - Freiheit des Kulturlebens aus dem Allgemeinen Menschenrechte: „Jeder Mensch hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich der Künste zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Wohltaten teilzuhaben. Jeder Mensch hat das Recht auf Schutz der moralischen und materiellen Interessen, die sich aus jeder wissenschaftlichen, literarischen oder künstlerischen Produktion ergeben, deren Urheber er ist.“

Straßenkunst existiert seit Jahrhunderten hat eine lange Geschichte, es wird sicher nicht aussterben und immer einen weg oder platzfinden, so wie es diesen hier gefunden hat. Dennoch geht es darum in einer Großstadt langfristige Lösungen zu finden und sich keiner allein gelassen fühlt. Ich denke nicht, dass sich irgendjemand ein Großstadtleben ohne kulturelle Freiräume, Lebens Freiräume vorstellen kann o. es möchte?

 

Erläuterung zu Artikel 27: Das Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben erschöpft sich nicht im Besuch von Veranstaltungen und Museen, sondern ist in einem weiteren Sinn zu verstehen. Dazu zählt auch das Recht, seine eigene Kultur überhaupt zu leben. Zu den kulturellen Rechten zählt auch der Zugang zum kulturellen Erbe anderer. Die Gewährleistung vieler oben bereits erwähnter Menschenrechte - etwa ein angemessenes Einkommen, genügend Freizeit, ausreichende Bildung usw - ist Voraussetzung, um überhaupt am Kulturleben teilhaben zu können. Das Recht auf Kultur bezieht sich aber auch auf die Teilhabe an den Errungenschaften des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts. Diese Rechte sind zwar - wie andere soziale, kulturelle und wirtschaftliche Rechte - schwer einklagbar, sollten aber Richtschnur für staatliches Handeln und internationale Beziehungen sein.

 

Daniel F. S. bearbeitet am
Referenznr.: 2018-03242

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